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News: Freispruch für Beta-Testerin

Strafzettel für Google Glass bei Autofahren wurde aufgehoben

Michael Nickles / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein Präzedenzfall zu Google Glass, hat sich vor wenigen Wochen in den USA ereignet. Cecilia Abadie, eine der frühen Beta-Testerinnen der Datenbrille, wurde bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt, war mit 75 MPH statt den erlaubten 65 MPH unterwegs.

Dabei hat sie gleich zwei Strafzettel kassiert. Einen fürs "Rasen", den anderen, weil sie beim Fahren die Google Glass Brille getragen hat. Laut US-Gesetzgebung dürfen während dem Autofahren keine ablenkenten Displays getragen werden.

Presskonferenz nach der Urteilsverkündung. (Foto: Cecilia Abadie auf Google Plus)

Abadie hat sich - mit der Google Glass Fangemeinde im Rücken - gegen den Strafzettel gewehrt und damit jetzt Erfolg gehabt. Ein kalifornischer Richter hat die Strafverordnung zurückgezogen, mit der Begründung, dass nicht erwiesen sei, ob Abadie die Datenbrille in Betrieb hatte.

Autofahrer, die künftig mit Google Glass "erwischt" werden, können sich durch das Urteil theoretisch jetzt also darauf berufen, dass erstmal der Beweis zu erbringen ist, dass die Brille eingeschaltet war. Und diese Beweislast liegt wohl beim Gericht, was das Erbringen eines Beweises in diesem Fall eigenlich aussichtlos macht.

Praktisch bleibt das Fahren mit Google Glass aber riskant, weil andere Gerichte eventuell anders entscheiden. Und gänzlich unentschieden bleibt bislang weiterhin der Sachverhalt, ob die Nutzung einer Datenbrille während Autofahren überhaupt verboten ist.

Michael Nickles meint:

Die Fangemeinde des Datenkraken bejubelt die Gerichtsentscheidung als großen Erfolg. Ich halte das Urteil für falsch. Autofahrer sollten sich beim Fahren ausnahmslos auf den Verkehr konzentrieren und jegliche unnötigen Ablenkungen vermeiden. Und genau das sind jegliche Display-Einblendungen im Sichtfeld.

Das Tragen von Datenbrillen im Auto sollte grundsätzlich verbotet werden - egal ob aus- oder eingeschaltet. Sonst könnten Handy-Telefonierer während dem Autofahren auch behaupten, sie hätten gar nicht telefoniert, sondern sich mit dem Handy nur am Ohr gekratzt.

Das die Google-Fans sich über das Urteil freuen ist traurig. Wenn das erste Kind im Straßenverkehr vom Träger einer Google Glass Brille totgefahren wird, denken sie vielleicht um.

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Delarius bechri „Deiner Argumentation folgend würde das bedeuten, dass ...“
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In dieser Argumentation folge ich dir. Die Nutzung von Boardcomputern / Navis / Handys / Google Glass während der Fahrt im Stadtverkehr ist grob fahrlässig und sollte noch härter bestraft werden!!

Denke mal da meinte Michael eher damit, das überhaubt erstmal eine Sanktion in diesem Bereich erfolgen sollte. Es ging nur um die Google Datenbrille und dessen verbot. Das andere waren nur logische Gedankenspiele die mit rangezogen wurden.

Deiner Argumentation folgend würde das bedeuten, dass jeder BMW mit eingebautem Internet-Boardcomputer eine Gefahr für den Straßenverkehr bedeutet.

Eine Datenbrille kann sich unter umständen über das komplette Sichtfeld legen und somit durch Effekte oder andere Einblendungen die Personen halt stark ablenken oder kurzzeitig irritieren.

Es hat schon seinen Grund, warum z.B. Navis usw. so konfiguriert sind, das diese nicht unmittelbar im Gesichtsfeld vorhanden sind, und wenn, sich dann nur innerhalb eines gewissen Abstands zur fahrenden Person befinden um z.B. die Freie Sicht zu ermöglichen.
Es hat auch seinen Grund warum Handys nur über eine Freisprecheinrichtung während der Fahrt bedient werden sollten und was für Gefahren diese darstellen können.

Viel einfacher wäre es doch, wichtige Informationen direkt über die Oleds in der Windschutzscheibe zu projizieren, was jedoch die Datenbrille während der Fahrt eigentlich komplett überflüssig machen würde.

War schon spät und wollte dieses Wirrwar an Gedanken irgendwie raushaun. Also sorry für die Syntax  oder Rechtschreibung. ;)

MFG

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