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News: Sieg für GEZ 2.0

ARD/ZDF: Verfassungsgericht erteilt Rundfunkbeitrag seinen Segen

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles
(Foto: mn)

Das öffentlich rechtliche Fernsehen hat in Rheinland-Pfalz einen Sieg errungen. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist.

Ein Fuhrparkunternehmen hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil es aufgrund der neuen Rundfunkbeitragseintreibung für Firmenwägen höhere Beiträge als früher zahlen musste.

Gelobt hat das Urteil laut Bericht der Welt die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Sie freut sich über die klare Bestätigung des Rundfunkbeitrags. Malu Dreyer ist unter anderem die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder.

Michael Nickles meint:

Eine vorhersehbares Urteil. Solange keine ausreichende Masse richtig auf den Putz haut, wird es nicht das letzte seiner Art bleiben. Die nächste Niederlage für die "GEZ 2.0 Verweigerer" ist kommenden Donnerstag in Bayern zu erwarten.

Dann wird der bayerische Verfassungsgerichtshof über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags urteilen. Zu den Klägern zählt unter anderem die Drogeriemarktkette Rossmann. Dirk Rossmann sieht nicht ein, warum er für seine Märkte Rundfunkbeiträge blechen soll.

Das Foto dieser News? Das hab ich 2010 in Koblenz geknipst, ein passendes vom Verfassungsgerichtshof in Koblenz hatte ich grad nicht.

Ich sehe das kommende Urteil in München übrigens genauso entspannt, wie das jetzt in Koblenz erfolgte. Und ich weigere mich weiterhin Zwangsgebühren für das "öffentlich rechtliche Werbefernsehen" zu zahlen, das ich nicht haben will. Die sollen ihren Scheiß verschlüsseln, Geld für Abo verlangen. Dann werden sie sehen, was ihr Programm den Leuten wert ist.

Mein aktueller Stand ist unverändert, dass die "GEZ" Mitte April wieder mal eine Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum geschickt hat und seit dem nichts mehr passiert ist. Sobald es was Neues gibt, teile ich das natürlich im Blog mit.

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