Hätte ich vorher NIEMALS für möglich gehalten.
Jemand da, der auf so etwas gewettet hat?
Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge
Der Titel lautet "Sport vom Feinsten" - mundartlich "Spocht vom Fainzten".
Das Bild dazu illustriert meine Beschäftigung damit aus der Sicht an meinem Arbeitsplatz.
Es sagt also etwas über mich und meine Arbeitsumgebung aus.
Ich will es mal so versuchen:
- Du willst jemandem dokumentieren, dass Dir eine bestimmte für eine Bildschirmdarstellung gewählte Schriftart absolut missfällt.
- Du fotografierst dazu Deinen Bildschirm so ab, dass die Schrift deutlich zu lesen und zu beurteilen ist.
- Zufällig zeigt dieses Bild eine Textseite, bei der es Dir eigentlich um deren Inhalt geht und nicht um die Schriftart.
(Sowieso alles eine verschwurbelte Kacke, weil man aus guten Gründen in bestimmten Zusammenhängen Texte eh zitieren darf.) - Du hast also die Textseite fotografiert und lässt Dich anhand des Fotos über die Schriftart aus.
Das ist alles völlig legal.
Doch Du übersiehst einen wesentlichen Unterschied: Den zwischen Bild und Text.
Beim Text kann man von "Zitieren" sprechen, beim Bild von "Nachbildung" oder "Kopie".
Deshalb ergibt sich bei optischen/visuellen Erscheinungen auch der Aspekt des besonderen Schutzes von "Design" (bis hin zum sogenannten "Geschmacksmuster"-Schutz).
Das Bild erfährt deshalb einen besonderen Schutz, während man mit Angabe der Quelle einen Text jederzeit zitieren (nicht als eigenen ausgeben) darf, wenn man sich mit ihm auseinander setzt. Die Auseinandersetzung ist wichtig. Sie begründet das Recht zum Zitat.
Nachbildung einer bildlichen Darstellung ist durchaus gestattet, wenn sie im Rahmen einer Auseinandersetzung mit ihr stattfindet. Oder sie ist nur "Nebenwerk". Das muss belegbar sein.