Vor einem Jahr hat Bild Online eine Bezahlschranke für ausgewählte Artikel eingeführt. Kostenpflichtige Beiträge sind im Aufmacher mit einem "Bild +"-Logo versehen, bei Aufruf erscheint der konkrete Hinweis, dass der komplette Inhalt kostenpflichtig ist.
Wer nicht zahlt, kriegt also nur den Aufmacher zu sehen, meist bestehend aus Foto und Überschrift, eventuell noch einem Anreißertext.
Anhand eines Aufmachers lässt sich selbsterklärend nicht der komplette Sinn, die Aussage eines Beitrags erschließen, er reicht nicht, um sich ein vollständige Bild zu machen.
Und deswegen hat Bild.de jetzt laut Bericht von Bildblog.de (kein offizieller Blog der Bild) Ärger gekriegt.
Demnach hat Bild.de mit der Überschrift "Grünen-Politiker soll Bahn-Ticket gefälscht haben" über den Grünen-Politiker Daniel Mack berichtet. Belangt wurde die Bild, weil im Aufmacher nur belastende Vorwürfe zu sehen waren, die entlastenden Umstände aber nicht, wie sie Daniel Mack erklärt hat.
Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen Bild.de erlassen, der Beitrag musste entfernt werden. Laut Bericht hat der Axel Springer Verlag Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt.
Wie ich es im Bericht herauslese, betrifft die einstweilige Verfügung sowohl den Aufmacher als auch den Text. Aus Daniel Macks durchaus glaubwürdiger Erklärung zum Vorfall geht hervor, dass die Sache wohl keineswegs so gelaufen ist, der Verdacht in der Überschrift von Bild.de nicht unbedingt angebracht ist.
Tatsache ist: Jeder Journalist wird darauf ausgebildet, dass Überschriften von Beiträgen entscheidend für den Verkauf sind. Und um es klipp und klar zu sagen: "knallharte Überschriften" verkaufen sich einfach besser als "seriöses seichtes Gefasel". Das ist bei der Bild so, das ist beim Spiegel so und das ist auch hier bei Nickles.de so.
"Knallhart" rechtfertigt aber keineswegs eine "unseriöse" Überschrift, wie hier geschehen. Klar, dass auch "banale" Dinge in einer Überschrift attraktiv verkauft werden, um zum Lesen zu locken, ist längst normal geworden.
Wenn der "Polizist den Schäferhund gebissen" hat und es im Text dann nur ein Schokoladen-Hündchen war, dann kann man das durchgehen lassen. Wenn konkrete Vorwürfe gegen Personen und Unternehmen herausgestellt werden, hört der Spaß aber auf. Meine ich zumindest.
Ein pauschales Verbot von Aufmachern bei Bezahlinhalten lässt sich aus dem Vorfall hier natürlich nicht ableiten. Es kommt immer auf den konkreten Fall an.