Sehr geehrter Herr Nickles,
als meine Freundin und ich aus dem Urlaub gekommen sind, haben wir beide jeweils eine uns unbekannte vereinbarte Ratenzahlung erhalten. Wir beide leben in einem Haushalt, sind aber nicht verheiratet.
Wir beide haben jeweils eine offene Belastung i.H.v. € - 395,56 und sollen nun monatlich 50,- € abstottern.
Diese angebliche Ratenzahlung wurde NIEMALS mit uns vereinbart und weshalb sollen wir beide jeweils einzeln zahlen, obwohl wir gemeinsam in einer Wohnung leben?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Gruß SHAGGY.
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Hier wird immer wieder auf die Rechtmäßigkeit der Forderung abgestellt.
Viel wichtiger und überwiegend angreifbar ist die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise in Bezug auf Rubrum und Inhalt eines Schreibens.
Da empfiehlt es sich nicht, "Widerspruch" einzulegen (und damit den "Inhalt" als relevant anzuerkennen), sondern eher, dem Absender mitzuteilen, dass man sein Schreiben wegen rechtlicher Fehler bei der Vorgehensweise als "irrelevant" betrachtet.
Man muss die "Fehler" nicht benennen, aber zumindest per Einschreiben antworten.
Dadurch hält man sich alle Türen offen.
Wurde schon mit durchschlagendem Erfolg praktiziert.
Doch einen Einzelfall hier zu berichten, lohnt sich nicht.
Jeder Fall ist trotz möglicher übereinstimmender Merkmale anders.
Zu groß ist die Gefahr, falsche Fährten zu legen.