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News: Gegen Missbrauch und Cybermobbing

Neue Strafgesetzänderung schränkt Fotoveröffentlichungen ein

Michael Nickles / 15 Antworten / Flachansicht Nickles
Party-Foto von 2000. Heute eventuell verboten. (Foto: mn)

Bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet gelten ab sofort verschärfte Regeln, wer sie nicht kennt, kann sich strafbar machen.

Hintergrund sind recht plötzlich aufgetretene Änderungen des Strafgesetzbuches, die auch Fotoveröffentlichungen betreffen.

Die von Bundesjustizminister Heiko Maas angeregten Gesetzesänderungen sind bereits am 26. Januar 2015 in Kraft getreten.

Grundsätzlich geht es um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Die Veröffentlichung von Fotos nackter Personen unter 18 Jahren ist nun verboten, wenn dies gegen Bezahlung erfolgt.

Bislang waren nur pornografische Abbildungen verboten, jetzt betritt es generell "Nacktheit". Bundesjustizminister Maas will mit seinem "Gesetz zum besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch" eindeutig klarstellen, dass "mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen niemand Geld verdienen darf".

Eine weitere Neuregelung soll für einen besseren Schutz vor Cybermobbing sorgen. Verboten ist es ab sofort auch Fotos zu veröffentlichen, die Personen in einer herabwürdigenden, hilflosen oder ähnlichen Weise zeigen. Die komplette Gesetzesänderung kann hier als PDF eingesehen werden.

Michael Nickles meint:

Minderjährige vor Missbrauch schützen ist selbsterklärend richtig, da gibt es nichts zu diskutieren. Dennoch ist die neue Gesetzesänderung knifflig. Seit einigen Jahren haben wir bereits ein verschärftes Strafrecht, das Jugendpornografie verbietet.

Heikel sind dabei bereits Abbildungen mit Personen, die ein jugendliches Erscheinungsbild haben, tatsächlich bereits volljährig sind. Auch das kann prinzipiell strafbar sein. Und was ist, wenn jetzt sogenannte "Scheinjugendliche" auf einem Foto halbnackt zu sehen sind?

All das wird sich mit vernünftiger Betrachtung gewiss halbwegs gut beurteilen lassen. Viel kniffliger dürfte es aber bei der Neuregelung zum Schutz vor Cybermobbing werden. Klar ist es gut, wenn Fotos "hilfloser" Personen verboten werden.

Was aber machen mit typischen Partyfotos, bei denen offensichtlich betrunkene "Hilflose" drauf sind? Wann fängt der Begriff "herabwürdigend" exakt an? Erste Gerichtsurteile/Interpretationen dürften spannend werden. Wichtig für alle, die Bilder im Netz veröffentlichen (oder überhaupt welche anfertigen) ist jetzt auf jeden Fall, dass sie eventuell strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Nickles PC-Tuning-Report 2001, Seite 18.

Langjährige Nickles-Leser werden das Foto aus dieser News vermutlich kennen. Es war seit dem Nickles PC-Tuning Report 2001 längere Zeit das Aufmacherbild vom "Contra Nepp"-Kapitel.

Das Foto entstand im Juni 2000 auf einer Party und es war nicht gestellt.

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lol Tom West
neanderix shrek3 „Ein verdammt guter Kommentar, der nicht nur Erhellendes zum ...“
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Nun darf man in einer komplizierten Welt nicht erwarten, dass die Rechtsregeln des Zusammenlebens so einfach sind, dass sie stets und ohne jede Anstrengung von jedermann verstanden werden können. 

Doch, genau das darf man, ja, MUSS man erwarten KÖNNEN. Gesetztestexte HABEN einfach und für jedermann verständlich zu sein.

Sorry, Mr. BGH, ich stimme ihnen NICHT zu.

BTW, es fängt ja schon mit sowas an:

>>Deutschland hat die Konvention unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert <<

Rati-was?! Also entweder, das Ding ist unterzeichnet - und damit gilts. Oder es ist nicht unterzeichnet und es gilt nicht.

Was soll das sein das rati-dingensbummens?

Sowas können sich nur Polit- und Juristenfuzzis ausdenken, das macht die Gesetze und das Gesetzgebungsverfahren maximalstmöglich unverständlich zu machen - so schafft man sich seine eigene Daseinsberechtigung.

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Volle Zustimmung neanderix