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News: Niederlage für Conrad, Netto und ATU

ARD/ZDF - Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erneut bestätigt

Michael Nickles / 41 Antworten / Flachansicht Nickles
Conrad Filiale Eingangsbereich. (Foto: Conrad Electronic, www.conrad.de)

Gemeinsam gegen den Rundunkbeitrag geklagt, haben am vergangenen Mittwoch die drei Unternehmen Conrad, Netto und ATU. Und sind damit beim Verwaltungsgericht Regensburg gescheitert, wie die Mittelbayerische meldet.

Geklagt wurde unter anderem wegen Ungleichbehandlung und genau das wurde vom Verwaltungsgericht auch anerkannt.

Dennoch sei es gleichgültig ob jemand den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Anspruch nimmt oder nicht: zahlen muss jeder. Auch das Verwaltungsgericht Regensburg müsse zahlen, obwohl es dort keinen Fernseher gäbe und in den Büros auch nicht Radio gehört wird.

Auch die Klagebegründung, dass der Rundfunkbeitrage eine Steuer darstelle, hat erneut keinen Erfolg. Kurzum: am Regelwerk des aktuellen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gibt es nichts auszusetzen. Erneut wurde also bekräftigt, dass alleine die Bereitstellung der Empfangsmöglichkeit den Beitrag rechtfertigt.

Einen eher unbedeutsamen Teilerfolg konnte der Kläger ATU erzielen. Verkaufsräume und Werkstatt sind aus Sicht der Richter als zwei getrennte Betriebsstätten zu sehen und für die jeweils kleinere ist ein niedrigerer Beitragssatz zu zahlen.

Grundsätzlich hat sich das Regensburger Gericht dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterworfen. Dort wurde im Mai 2014 geurteilt, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungsmäßig korrekt ist. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.

Michael Nickles meint:

Quelle der Nachricht ist die Mittelbayrische und ich muss gestehen, dass ich die Logik in der Aussage zum ATU-Teilerfolg nicht verstehe, der Text ist zu verworren geschrieben. Eigentlich sollte es doch vorteilhaft sein, wenn Werkstatt und Verkaufsräume als EINE zahlungspflichtige Betriebsstätte eingestuft werden und nicht als zwei. Egal - von Allgemeininteresse ist das ohnehin nicht.

Zum Kernproblem: der Knackpunkt bei Klagen in Bayern ist natürlich das Schandurteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom Mai 2014. Das war die erbärmliche Nummer, bei der unter anderen Rossmann gescheitert ist. Logischerweise folgen untergeordnete Gerichte den obergerichtlichen Entscheidungen. Alle Klagenden sind aber generell gezwungen erstmal auf der unteren Ebene anzufangen, auch wenn sie dort sowieso praktisch nur die Arschkarte haben.

Um die Spirale der Schandurteile zu knacken, braucht es ganz andere Ansätze, die sich mit den Verwaltungsgerichten und Verfassungsgerichten der Bundesländer erst gar nicht aufhalten, ihnen die Zuständigkeit absprechen. Diese Ansätze befinden sich seit Kurzem im Einsatz und sie werden den "Laden" empfindlich aufmischen, die Luft für Schandrichter dünner machen.

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