Guten Abend,
ich habe am 13.02.2015 Post von der Gerichtsvollzieherin bekommen.
"In oben genannter Sache habe ich wegen einer Forderung und Kosten gem. vollstreckbaren Titel Vollstreckungsers. d. Gläubigerin (zum 17.03.2015) 450,36€ zu Vollstrecken."
Ich habe darauf hin einen Termin bei der Gerichtsvollzieherin erhalten. Diese Teilte mir mit, dass ich nicht zahlen müsste, sollte aber Wiederspruch beim Amtsgericht Leipzig -Vollstreckungsgericht- einreichen.
Können Sie mir vielleicht ein paar hilfreiche Tipps für den Wiederspruch beim Amtsgericht geben.
Vielen vielen Dank.
LG Katharina
Rundfunkbeitrag Widerstand 207 Themen, 4.193 Beiträge
solche Kommentare und Themenwendungen, dass alles wegen diesen ungehörigen in seinen Grundfesten ungerechten und undemokratischen und zum verplempern neigenden Beitrag.
Für einige Etablierten die es schaffen sich durch die Schützenhilfe der Politik und der Gerichtsbarkeit mit unseren Geld sich die Taschen füllen.
Es kann einfach nicht sein, dass so ein "so genannter" Staatsvertrag von Politik und irgendwelchen Interessengemeinschaften in Stein gemeißelt wird und vom Grundgesetz geschützt werden kann.
Diese Machenschaften gehen weit am Willen der meisten Bürger vorbei und schädigen die Allgemeinheit auf Kosten weniger.
Dieser Staatsvertrag ist eindeutig nicht vom Staat ( also wir, dass sind immerhin die meisten) nicht gewollt.
Sollten bei den Herrschaften diesbezüglich Unsicherheiten bestehen bitte ich um eine Volksentscheid.
MfG.........nettermensch