Auch in zweiter Instanz wurden die von Youtube geschalteten sogenannten "GEMA-Sperrtafeln" als wettbewerbswidrig eingestuft. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 7. Mai das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG) München vom Februar 2014 weitgehend bestätigt. Youtube-Hinweise wie
"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid"
sind auch nach Auffassung des OLG München unlauter und wettbewerbswidrig.
Der Text erwecke den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt. YouTube legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Das OLG München bestätigt nun die Entscheidung der ersten Instanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das OLG hat die Revision jedoch nicht zugelassen.
Hintergründe zum Dauerkrieg von GEMA und Youtube gibt es unter anderem auf dieser Seite der GEMA: GEMA und Youtube
Achtung: Zum Umgehen der Youtube-Blockade wird aktuell wieder mal das Browser-Plugin Proxtube empfohlen. Dessen Einsatz ist riskant, birgt die Gefahr Adware im System einzunisten. Alle Details dazu hier: Youtube-Sperren: Adware bei Proxtube vermeiden!
Auch in der Nickles-Community ist eine erkennbare Fraktion der "Generation kostenlos" vertreten, die jegliche positiven Äußerungen über die GEMA hasst.
Eine Diskussion ob die GEMA gut oder schlecht ist und ob es für Künstler schlechter oder besser wäre, wenn es sie nicht gäbe, ist an dieser Stelle aber völlig sinnlos.
Das Urteil ist richtig. Der Text auf den Sperrtafeln von Google ist knallhartes "Anschwärzen", Rufmord.
Es wird exakt so formuliert, als sei die GEMA schuld am Fehlen des Videos. Dem ist nicht so: das Video fehlt, weil sich GEMA und Google noch nicht einig geworden sind, wie Videos honoriert werden. Abseits davon, dass der Sperrtafel-Text einfach falsch ist, ist es unverschämt einen "Geschäftspartner" anzuschwärzen, weil man nicht mit ihm einig wird.
Nach dem ersten Urteil hat Youtube die Texte seiner Sperrtafeln übrigens nachgebessert.