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News: Ungerechte Privilegien für Religionsgemeinschaften?

Rundfunkgebühren: Gericht musste Zahlungsfreiheit für Gott klären

Michael Nickles / 86 Antworten / Flachansicht Nickles
Unterstützt wurde der Bund für Geistesfreiheit München unter anderem von Zwangsgebühren-Gegnern aus Regensburg, die extra zur Verhandlung angereist sind.

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Der Vorsitzende des „Bund für Geistesfreiheit“ (bfg) München, Michael Wladarsch, hat heute seine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks (BR) vorgetragen.

In dem Prozess ging es ihm um Paragraf 5, Absatz 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, wonach "Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind", von den Rundfunkgebühren befreit sind.

Der 54-jährige Wladarsch aus München-Schwabing erläutert:

"Das Gericht soll klären, warum es Privilegien für die ohnehin privilegierten Kirchen gibt. Der BR weigert sich, mein Grafikbüro 84 GHz von den Rundfunkgebühren zu befreien, obwohl es eine Betriebsstätte ist, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet ist. Als Atheist glaube ich zwar an keinen Gott, doch das Gesetz verlangt einen. Um sicherzugehen, habe ich daher meine Betriebsräume nach dem religionstypischen Ritus des 'Fliegenden Spaghettimonsters' weihen lassen.“

Das Nudelwesen hat der US-Physiker Bobby Henderson 2005 als Aufklärungs-Aktion gegen christliche Fundamentalisten in den USA erfunden. Für den BfG-Vorsitzenden Michael Wladarsch ist dies eine "Satire-Aktion mit ernstem Hintergrund".

Der BfG ist deshalb auch bereit, zur Not bis zum Europäischen Gerichtshof zu klagen: "Wir wollen höchstrichterliche Klarheit über Gott – und für den Fall seiner oder ihrer Existenz, was einen 'gottesdienstlichen Zweck' ausmache."

Der Bayerische Rundfunk (BR) hielt dem vor Gericht entgegen, „dass der Kläger seine Betriebsräume überwiegend für betriebliche und nicht für gottesdienstliche oder vergleichbare Zwecke nutzt.“ Innerhalb einer Kirche sei nur das Sakralbauwerk beitragsfrei, nicht jedoch angeschlossene Räume wie Pfarrheime, Gemeindehäuser oder Verwaltungsgebäude.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts in der Bayerstraße schloss sich dieser Auffassung des BR an. Wladarsch kündigte noch im Gerichtssaal an, er werde in die nächste Instanz gehen.

Mehr Informationen: www.bfg-muenchen.de

Michael Nickles meint:

Wer verarscht wird, der hat das Recht sich mit angemessenen Mitteln zur Wehr zu setzen. Exakt das ist hier der Fall. Tatsache ist schlichtweg, dass diese Klausel der Gebührenbefreiung für "gottesdientstliche Zwecke" nun mal existiert. Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht unter anderem klipp und klar:

"(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,"

Es führt also kein Weg daran vorbei, dass auf höchster gerichtlicher Ebene geklärt wird, was  "gottesdienstliche Zwecke" eigentlich sind und welcher Gott exakt gemeint ist. Ich bin gespannt welche Richter sich hier zu einem Urteil herablassen beziehungsweise mit welchen lachhaften Verrenkungen sie sich um ein verständliches Urteil herumdrücken werden.

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Aha. Jürgen jueki
Aha. Jürgen jueki
nettermensch De_prodigo_Filio „Ich rege mich doch garnicht auf, wer entspannter ist als ich, der ...“
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Hallo De_prodig,

wenn Du Stellung zu der Äußerungen von peterdeutzmann nimmst, unterstellst Du ihm mangelnde politische Bildung und als Meister darf das dass schon gar nicht.

Das braucht man auch nicht. Die werten "kleinen bedauernswerten  Herrschaften" haben für alle, auch für die  mit der geringsten sich denkbaren Ausbildung  da rann gearbeitet, dass solche Vermutungen ausgesprochen werden.  Und dass dann ein ganzer Berufstand in Frage gestellt wird ist so mit auch denen zu zuschreiben.

Mich störten  an deiner Ausführung  2 Sachen , dabei eine besonders                                      

1.) Wie Du es formulierst.........   kleine Ferkel      weißt Du was kleine Ferkel assoziiert .........süße kleine Babyschweine die man knuddeln möchte und hofft das sie nie im Schlachthof landen. Da zu passt Deine zweite Verniedlichung ............. kleinen menschlichen Versager................. Diese kleinen menschlichen Versager.........sind zum teil hohe  vom Staat subventionierte Würdenträger mit Vorbildfunktionen.                     ( Ich vermeide gerade zu schreiben was diese Leute in meinen Augen wirklich sind, kann gut sein dass Du solche Betitelungen noch nie gehört hast)  Da möchte ich von Dir gerne mal wissen was in Deinen Augen ......Große Schweine  und große Versager sind.

2.) Nun wieder zum Thema. Die Vorteile und damit die Benachteiligung für mich von der Kirche sind erdrückend, Z.B. obwohl ich nicht in der Kirche bin zahle ich über diverse Steuern mit, zum Wohle der Kirche und zum Wohlstand der Kirchenoberen hier noch weitere Beispiele auf zu zeigen sprengt diesen Beitrag....  Noch ein Privileg ......das ich jetzt auch noch zahlen soll und die Kirche nicht, dass  sehe ich einfach nicht ein.   Punkt

auch Dir einen schönen Tag....................nettemesch

Wenn man was will findet man einen Weg , wenn man was NICHTwill, findet man eine Ausrede
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armselig! Wäbbel
? Wäbbel