Alle sind auf W10 fixiert,wenn es ums schnüffeln geht,geht auch bei Doch was neues sollte mein Beitrag ja nicht sein.Aber eine Feststellung auf alle Fälle.
Immer wieder die optionalen Patches!!!
Gruß
rk49
Alle sind auf W10 fixiert,wenn es ums schnüffeln geht,geht auch bei Doch was neues sollte mein Beitrag ja nicht sein.Aber eine Feststellung auf alle Fälle.
Immer wieder die optionalen Patches!!!
Gruß
rk49
Was weist du denn, was ab morgen rückwirkend verboten sein wird? - Und zack! - Ein Krimineller mehr.....
Nur für den Fall, dass diese Überlegung trotz des Bäh-Smileys am Ende Ernst gemeint sein sollte: das scheitert am sog. Ex-post-facto-Verbot in unserem Strafrecht. Also: Strafdrohungen dürfen natürlich nicht rückwirkend angewandt werden.
Siehe auch §2 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/2.html
CU
Olaf