Man sollte es für einen Scherz halten.
Ist aber anscheinend keiner:
http://www.gmx.net/magazine/geld-karriere/plattfuss-schockiert-netz-30990332
Wenn man kein Auto hat, sollte man dann wohl sein Fahrrad gut wegschließen?
Jürgen
Man sollte es für einen Scherz halten.
Ist aber anscheinend keiner:
http://www.gmx.net/magazine/geld-karriere/plattfuss-schockiert-netz-30990332
Wenn man kein Auto hat, sollte man dann wohl sein Fahrrad gut wegschließen?
Jürgen
Wer wegen der "GEZ" das Teil verpaßt bekommt, der muß den Vollziehungsbeamten/Gerichtsvollzieher normalerweise schon richtig richtig geärgert haben!
Das will ich gar nicht bestreiten. Mit "Sachzusammenhang" hatte ich aber etwas anderes gemeint: Fernsehgebühren verweigern ist die eine Sache, Auto festkrallen eine andere.
Es bleibt die Frage, was ist mit denen, die gar kein Auto besitzen? Genau so wie beim Führerscheinentzug für Ladendiebe. Wer im Supermarkt klaut, ist deswegen nicht automatisch unfähig, ein Fahrzeug zu führen, also: kein Sachzusammenhang. Und keine Gleichbehandlung von klauenden Autofahrern mit klauenden Nicht-Autofahrern.
Gleichbehandlungsgrundsatz bedeutet nach meinem bescheidenen Verständnis, dass es keine gruppenspezifisch unterschiedlichen Bestrafungen geben darf, also nicht, dass der Autofahrer anders bestraft wird als der Nicht-Autofahrer.
CU, Olaf