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News: Viren, Spyware, Datenschutz

Jackpotting – stellt euch vor, ihr braucht dringend Geld...

Olaf19 / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

...habt aber eure EC-/Kredit- oder Kundenkarte nicht dabei, oder euer Konto ist grad leer, ihr seid bei der falschen Bank oder schlicht zu geizig das Geld von eurem eigenen Konto zu holen – alles kein Problem. Hier die Lösung:

  1. Neueste Geldautomaten-Standard-Firmware vom Typ "Easy Dump" kostenlos herunterladen (sorry, den Link hab ich grad verkramt...),
  2. dieses Update auf einen USB-Stick ziehen und in die Hosentasche stecken,
  3. Bankfiliale außerhalb der Geschäftszeiten besuchen,
  4. Video-Überwachungskameras mit Kaugummi o.ä. verkleben, ansonsten gucken, dass keiner guckt,
  5. Abdeckhaube beim Geldautomaten entfernen (geht wirklich ganz einfach mit ein bisschen Fingerspitzengefühl!)
  6. USB-Stick in den USB-Anschluss stecken; die Funktion "automatische Updates" ist bei allen modernen(!) Geldautomaten stets aktiviert,
  7. etwas warten, bis der Easy Dump erfolgt... und dann nur noch nur die Geldscheine einsammeln.

War doch einfach oder? Heise hat noch das passende Foto dazu. So sehen Sieger aus.

Quelle: www.heise.de

Olaf19 meint: Ist das nicht köstlich? An alles hat der Mann gedacht: er hat das Know-How, welche Firmware im Inneren von Geldautomaten tickt, er hat das passende "Update" auf einem USB-Stick dabei, er schafft es, den Automaten zu öffnen – nur daran, dass er bei all dem gefilmt wird und seine Hackfresse nun groß und fett im Internet prangt, hat er nicht gedacht.

Nachdem meine Kinnlade wieder zugeklappt ist, bleibt mir nur noch ein starkes Kopfschütteln... weniger über den Typen, als vielmehr über diese unsägliche Sicherheitslücke.

Immerhin, der USB-Anschluss befindet sich unter der Abdeckhaube, er ist also nicht direkt zugänglich. Ist doch auch schon was.

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Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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LOL! winnigorny1
Wie - Bügeleisen??? winnigorny1
Colt...? Da war doch ... Olaf19
prehistoric Olaf19 „Bei Ede Zimmermann gab es mal einen echt lustigen Bankraub, auch ...“
Optionen
Wo trägt man eigentlich das Einkommen aus Banküberfällen in der Steuererklärung ein? "Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" oder "aus Gewerbebetrieb?" Oder stehen Bankräuber auf der Positivliste der Freiberufler?

Regelmäßig tätige, nach Abzug der "Vorleistungskosten" noch im Positiven befindliche Bankräuber?

Falls kein positiver Ertrag:  einkommensteuerlich uninteressante "LIebhaberei"

Falls "nicht regelmäßig":  möglicherweise "sonstige Einkünfte" nach §22 Nr. 3 EStG

Falls 100% JA: soweit ingenieurmäßige Tätigkeit mit viel persönlichem Einbringen intellektueller Fähigkeiten => möglicherweise §18 (1) S.1 EStG ("Freiberufler2)

Ansonsten bei rein mechanischem Vorgehen (Tunnel graben, Tresor aufbohren/sprengen) wohl eher § 15 EStG "gewerbliche Tätigkeit"

Hiweis: Zu diesen Ausführungen gibt's kein Gewehr! (Das wäre dann Handel = Gewerbebetrieb)

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