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Kann ich garnicht glauben

andy11 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Zitat:

"In Deutschland ist eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen einer Person nicht strafbar"

https://www.tagesschau.de/inland/sexualstrafrecht-117.html

Andy

Ohne Wein kan?s uns auf Erden Nimmer wie dreyhundert werden Ohne Wein u. ohne Weiber Hohl der Teufel unsre Leiber. J.W.vG.
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Wer ist man ? mawe2
Unsere Volksvertreter. Anonym60
Wer ist das? gelöscht_238890
mawe2 Systemcrasher „Tja, ähhh.. das ist die große Frage, wdie wohl keiner beantworten kann. Ok, das war jetzt zynisch... Und da Frauen in ...“
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Wer an der Massenbelästigung/Masenvergewaltigung beteiligt war, ist kein Flüchtling, sondern gehört zu irgendeiner Terroristenzelle. Und gehört abgeschoben.

Aber bitte erst nach Verbüßug der Haftstrafe abschieben!

Die Idee, den Straftäter sofort nach der Verurteilung abzuschieben, wäre völlig hirnrissig. Auf den Strafvollzug im Herkunftsland würde ich mich jedenfalls nicht verlassen wollen.

Mir wäre zwar in diesem Fall die Reaktivierung einiger veralteter Riten lieber (öffentliche Steinigung, Pranger, etc.)

Damit befändest Du Dich auf einem ähnlichen mittelalterlichen Niveau wie diejenigen unserer Gäste, die Du kritisierst.

daß ich wiederum dagegen sein muß, daß solche Riten reaktiviert werden

Da bin ich aber froh!

Jeder Depp ist bewaffnet, Terrorgruppen kommen noch leichter und preiswerter an noch bessere Waffen und die ehrlichen kleinen Leute sind noch mehr gefährdet. Das will ich auf keinen Fall. 

Da bin ich ja beruhig, dass Du wenigstens hier noch den Durchblick beweist!

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