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ABatC gelöscht_238890 „Doch, genau so kaufe ich eine DVD oder Blu-ray, in der Hülle und verpackt. Ich halte das für illegal! Nehmen wir eine ...“
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Nehmen wir eine Zeitung, erwerbe ich die Zeitung, oder darf ich sie gnädigerweise nur lesen? Nein, ich kann damit machen was ich lustig bin.

Mit der Aussage legst du dir aber selber ein Ei.

Natürlich kannst du die Zeitung zum Einpacken oder Tapezieren verwenden, aber mit dem Inhalt der Zeitung (den Artikeln) kannst du eben nicht machen was du willst. Lediglich lesen. Ein weiterer Nutzen ist nicht ohne weiteres erlaubt, da du an dem INHALT der Zeitung keinerlei Rechte hast, du hast eben nur eine Erlaubnis zum lesen oder archivieren. Bereits beim kopieren eines Zeitungsartikels bist du in einer rechtlichen Grauzone, von einer Zitierung oder weiteren Verwendung ganz zu schweigen.

Genauso kannst du eine DVD als Frisbee zweckentfremden, damit hat keiner ein Problem. Es geht da auch nur um die Nutzung des Inhaltes...