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Muss man sowas wirklich im Land haben?

gelöscht_35042 / 44 Antworten / Flachansicht Nickles
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jueki mumpel1 „Die Abschiebung kommt erst nach der Haftverbüßung. Erst büßen, dann wandern. - Eine Straftat ist schnell begangen. ...“
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Die Abschiebung kommt erst nach der Haftverbüßung

Nicht in jedem Fall.
Eine entfernte Verwandte, seit über 10 Jahren in Japan lebend, beging voriges Jahr einen (wie sie sagte unbeabsichtigten) Ladendiebstahl. Wert: umgerechnet 9€.
Die wurde sofort des Landes verwiesen - der entsprechende Strafbefehl (oder so ähnlich) wurde mitgeschickt.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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