Off Topic 20.148 Themen, 223.547 Beiträge

Zimmerlautstärke- wann ist laut laut?

gelöscht_152402 / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

wir wohnen in einer Doppelhaushälfte übereinander. Die Nachbarin unter uns kann sogar unsere Schritte hören. Das Haus ist offensichtlich ziemlich hellhörig. Und genau deswegen gibt es auch keine festgelegte Zahl in dB, wann Zimmerlautstärke Zimmerlautstärke ist.  Das ist insoweit ok, da man eben auf bauliche Hellhörigkeit berücksichtigen muss. Aber die Frage bleibt- wann ist zu laut zu laut?

Ich bekomme von unten kaum bis gar nix mit. Kann auch daran liegen, dass die Nachbarin eh sehr leise ist. Sie hingegen stört sich an unserem TV, der angeblich den Ton ihres TV überdeckt. Sind wir also zu laut oder Sie zu leise? Die Lautstärke die wir einstellen, entspricht ja auch unserem Gehör und wir sind nicht schwerhörig.

Nehmen wir an, wir wären schwerhörig- könnte man uns zu Kopfhörern verdonnern? Und wie will man nachweisen, dass die Nachbarin nicht einfach nur gehör-empfindlich ist?

Woran macht man es also fest, was Zimmerlautstärke ist und vor allem- wie laut es sein darf?

Muss so was erst vor Gericht gehen und durch Gutachten geklärt werden, was individuell vertretbar ist? Wie lautet wohl die Rechtsprechung, wenn ein Leisetreter auf einen anders-Hörenden trifft? Zieht man da immer den kürzeren oder ist man gar selbst beeinschränkt, ob der Feinfühligkeit des Nachbarn?

Wer kennt solche Fälle inkl. Urteil und wie ist eure Meinung dazu?

Danke & Gruß

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_152402 Anonym60 „Du könntest ja so etwas probieren. ...“
Optionen

Sobald meine Frau aus der Kur zurück ist, werden wir das mal experimentell zusammen mir der Nachbarin ausprobieren, um selbst einen Eindruck davon zu bekommen.

Unabhängig davon denke ich, dass auch andere diese Erfahrung mal gemacht haben und die Rechtsprechung sich nicht immer heraus stehlen kann.

Es gibt ja auch genug Fälle, wo ein Mieter beim Vermieter angezeigt wurde und auch Mietminderung geltend gemacht wurde und der Betroffene konnte sich lediglich dem beugen. Entweder Totenruhe oder Rausschmiss!

bei Antwort benachrichtigen