Werbung bei den öffentlich rechtlichen Sendern ist gemäß Rundfunkstaatsvertrag streng reguliert, nur in gewissem Ausmaß und zu festgelegten Sendezeiten erlaubt. Ein striktes Werbeverbot gilt grundsätzlich nach 20 Uhr, wobei Sportübertragungen ein Ausnahmefall sind.
Um sich drumrumzumogeln haben die zwangsgebührfinanzierten Sender neue Bezeichnungen für Werbung erfunden: beispielsweise "Sponsoring" beziehungsweise "präsentiert von".
Über 570 Mal (!!!) wurde der Tatort in der ARD nach 20 Uhr von der Brauerei "Krombacher" präsentiert. Erst nach 18 Jahren (!!!), wurde der "Sponsoring-Masche" ab 2013 ein Riegel vorgeschoben (unter anderem laut Bericht der Süddeutschen). Seitdem ist endlich auch Schluss mit von Sponsoren präsentierten Wetterberichten nach der Tagesschau.
Jetzt probiert es das ZDF wohl mit einer neuen Masche. Und zwar bei der Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst", konkret einem "XY-Preis 2016" der an Menschen mit Zivilcourage verliehen wird. Ab Videoposition 1:13:21 erklärt Moderator Rudi Cerne: "Und wie immer ist der Preis mit dreimal 10.000 Euro dotiert gestiftet von unserem Partner der Kaspersky Labs GmbH."
Hier die Aktenzeichen XY Sendung Nr. 509 vom 3.8.2016 auf Youtube. Der Verweis auf "Kaspersky" findet ab Position 1:13:21 statt.
https://youtu.be/nc7BzKGM-60?t=1h13m20s
Während die "Bewerbung" von Kaspersky in der Sendung nur recht knapp ausfällt, wird das ZDF auf seiner ebenfalls durch Zwangsgebühren finanzierten Webpräsenz recht deutlich.
Dort heißt es: "Preisstifter ist erneut die Kaspersky Labs GmbH, die weltweit zu den führenden Unternehmen beim Schutz vor Viren, Hackern und Spam zählt, und somit Schutz vor den alltäglichen Gefahren durch Cyberkriminalität bietet."
Hier wird nicht nur auf Kaspersky als Preisstifter verwiesen, sondern das Unternehmen ganz klar und deutlich beworben. Gewiss ist das mit dem XY-Preis für Zivilcourage eine gute Sache und gewiss fallen 30.000 Euro nicht mal eben vom Himmel.
Dennoch macht das ZDF hier unmissverständlich Werbung für ein kommerzielles Sicherheitsunternehmen.
Sind solche Bewerbungen im Fall von "Kooperationen / Preisstiftungen" zulässig? Wird das vom Rundfunkstaatsvertrag gedeckelt? Das wird dort in den Paragraphen 7 und 8 erklärt. Konkret geht es dort aber nur um Werbung und Sponsoring. Einen klaren Hinweis wie es bei "Preisstiftungen" aussieht gibt es offensichtlich nicht. Egal: die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Rundfunkstaatsvertrag kein unantastbares Heiligtum ist, jederzeit nachgebessert beziehungsweise zurechtgebogen werden kann.
Ich bin mal gespannt, wie das mit den "Preisstiftungen" in Sendungen der öffentlich rechtlichen weiterwuchert und welche Varianten davon noch erfunden werden. Eventuell wird das ja in 18 oder 20 Jahren geklärt, wie einst beim "Fall Krombacher beim Tatort".