Nebenbei, Telefonwerbung ist ja längst verboten.
Ja klar, deswegen rufen die jetzt an und sobald jemand an das Hörröhr geht, wird aufgelegt. Wird dann zurückgerufen, ist der eigentliche Anrufer aus der Nummer heraus. Gängige Praxis bei Meinungsforschern und dergleichen und im Zweifel kommt irgendeine Abfrage, die als Zustimmung gilt. Die sind in der Regel genauso geschult wie die meisten Fritzen an der Haustüre.
Der Grundsatz ist schon richtig, ich bin mir als Nichtjurist trotzdem nicht so sicher, ob sich das einfach so per Gesetz verbieten lässt. Und andernorts will ich auch keine wie auch immer geartete Werbung ertragen und muss es trotzdem, ohne diese ausblenden zu können.
Selbst das Anquatschen in der Fussgängerzone oder in unseren Einkaufstempeln oder das dumme Gefrage an Kassen nach einer PLZ usw. ist bereits ein Eingriff in mein Privatsphäre, die z.B. ich persönlich nicht möchte.
Wie gesagt, wo fange ich an, per gesetzlicher Grundlage so etwas zu verbieten, wo ist die Grenze, bis zu der es nach bestimmten Regeln erlaubt ist und ab wo ist Sense?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem Vergehen tatsächlich jemand dafür angemessen bestraft würde?
Das ist Diskutieren um des Kaisers Bart. Vielleicht hilft ja eine Petition beim Bundestag zum Verfassen eines solchen Gesetzes, wobei das mit der Petition leider nur Ironie sein kann.