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Untere Befreiungsgrenze für Rundfunkbeitrag auch ohne Bafög oder Hartz-IV?

Systemcrasher / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Was mich mal interessieren würde, wäre die untere Befreiungsgrenze auch ohne BAFÖG/HARTZ-IV.

Hintergrund:

Seit meine freundin bei mir eingezogen ist, bekomme ich kein H4 mehr, da zusammen knapp über den Existenzminimum.

Kaum war sie bei mir angemeldet, kam der  berüchtigte GEZ-Brief.

Formular ausgefüllt, schließlich existiert für meine Wohnung bereits ein Beitragskonto.

Gefaxt, automatische Faxbestätigung bekommen.

Letzten Freitag erneut Brief der GEZ:

"Sie haben sich auf unser Schreiben bisher nicht gemeldet".

Erneute Zahlungsaufforderung mit dem selben Formular.

Was soll man dazu noch sagen.......

Dieser Beitrag wurde vom Thread "Rundfunkbeitragspflicht für Studenten mit wechselnden ausländischen Mitbewohnern" wegen Themenabweichung abgespaltet.
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Systemcrasher mawe2 „Soweit ich weiß, gibt es keine untere Grenze. Wer kein Bafög und kein ALG II o.ä. bezieht, muss Rundfunkbeitrag ...“
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Wer kein Bafög und kein ALG II o.ä. bezieht, muss Rundfunkbeitrag bezahlen. Auch, wenn er tatsächlich viel weniger Einkommen hat, als ein ALG-II-Bezieher.

Wie z.B . der Rentner mit ca. 600,--€ Rente, der - sorry - so BLÖDE war, seinen Sohn bei sich einziehen zu lassen. Ging bis zum Bundesverfassungsgericht. Untergeordnete gaben dem Rentner z.T. Recht.

Jetzt wird seine mickerige Rente auf H4 seines Sohnes angerechnet, weil Bedarfsgemeinschaft.

Und auch noch GEZ zahlen? Hoffentlich meldet er die Wohnung auf seinen Sohn um.

Übrigens:

Gutverdiener, die sich eine Eigentumswohnung leisten können, haben keine Probleme mit H4:

Beziehen die Kinder H4, wird für jedes Kind eine Eigentumswohnung gekauft und an das Kind vermietet.

Die Arge zahlt dann anstandslos die Miete.

Rot-Grüne Sozialpolitik, was will man mehr......

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