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Zwangsvertrag bei neuem GlasfaserAnschluss?

RogerWorkman / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen. In Kiel wurden und werden neue Glasfaserkabel in der Altstadt bis in die Häuser verlegt. Hauseigentümer werden verpflichtet dies zuzulassen. Das Bauamt hat die Genehmigung zur  Verlegung und den technischer Anschluss einer privaten Firma erteilt. vermutlich sogar mit Gemeinkosten von der Stadt Kiel.

Nun das Problem. Wohnungseigentümer, Hauseigentümer, Mieter, sollen nun unter dem Hinweis, das VDSL abgeschaltet wird, den neuen Vertrag mit Glasfaser unterschreiben.

Ist das überhaupt zulässig? In Kiel giebt es fast überall bis in die Vororte bereits VDSL100000 und teilweise sogar VDSL250000.

Je nach Nutzung sind die Glasfaseranschüsse erheblich teuerer, ab 44,99€ /Monat  soll man unterschreiben und ist dann an einen Provider gebunden, den man eingentlich nicht möchte.

Hätte gern gewusst, wie so ein Prozedere sinnvoll abläuft, ohne, das die Bürger/Bewohner zur Kasse gebeten werden und andere Provider "ins Leere" laufen.

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RogerWorkman mawe2 „Wenn er die Kosten umlegen will, müsste er das schon im Mietvertrag erwähnen. Und wenn das Zeug nicht funktioniert, ...“
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Regelmäßig erbrachte Dienstleistungen sind immer ein Geschäftsmodell bzw. sind gewerblich.

wieso? Bitte um Erklärung. Wenn ich regelmäßig meine Nachbarin mit zum Einkaufen nehme, ist das keine Dienstleistung und schon garnicht gewerblich. Wenn mir der Nachbar Zugang zu seinem Wlan gestattet, ausch das ist keine Dienstleistung und auch nicht gewerblich.

wenn ein Eigentümer einen Wäschetrockner für alle bereitstellt, so ist das auch kein geschäftsmodell und auch nicht gewerblich.

Bei Internet soll das anders sein? Bitte klär mich auf.

Der Hausflur, der mehr oder weniger gut geputzt wird, ist eine Gemeischaftseinrichtung.

Nein, ist es nicht, sonder im Eigentum. Da der Eigentümer für die Sicherung der Zuwege zu Wohnungen verantwortlich ist, so werden oft externe Dienstleister in Auftrag und Haftung genommen, oder eben die Haftung auf Mieter per Mietvertrag auferlegt.

Mit allen Einschränkungen, die diese nur temporär genutzten WLANs mit sich bringen. Das ist als Dauerlösung kaum zumutbar.

Stimmt nicht, das kostenlose Wlan unserer Gemeinde ist schneller als das 50000er zuhause.  In vielen cafes ist Wlan einfach nur geil und rattenschnell. In kleineren Hotels auch schnell, nur große Hotelketten tun sich schwer.

Und wenn das Zeug nicht funktioniert, müsste der Mieter auch wissen, an wen er sich wenden kann.

Tut er, hatte geschrieben ein regionaler Service-Dienstleister um die Ecke, nicht der Provider, quasi der Hausmeister des Internetzugangs.

Es entbehrt jeglicher Logik, warum jeder Mieter einen eigenen, teuren Glasfaser-Vertrag abschließen soll. Trotzdem, er kann und darf es, kein Widerspruch!

Übrigens, aus dem 8 Familienhaus kaben sich heute schon 4 Mieter geeinigt, möglichst eine alte Kupferleitung mit VDSL 250000 über Wlan und/oder Netzwerkkabel gemeinschaftlich zu nutzen. Super!

Meine Frage steht immer noch im Raum, Darf der vermieter oder dei Vertriebsfirma die Mieter zu Glasfasernutzung zwingen?

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