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Andreas42 luttyy „Ein altes Modem langt vollkommen aus..“
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Mir ist gerade aufgefallen, dass Golem.de die Meldung vor zwei Tagen ergänzt hat.

Inzwischen ist bekannt auf welcher Basis die Nennung von 56kbit erfolgt ist: das basiert auf einer Richtlinie von 2002. Es gibt keine weitere aktuell gültige deutsche Rechtsgrundlage Kunden mit schnelleren Zugängen zu versorgen...

Seit Dezember 2018 gibt es eine neue europäische Richtlinie, die bis zum Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Damit würde dann wohl auch das Recht auf Breitbandanschlüsse kommen. Nicht übermäßig schnelles, aber für Bildtelefonie soll es denn reichen.

Soweit so gut - wir wissen ja, was jetzt kommen wird.

Schauen wir also mal, wer die Umsetzung verzögern oder gar verhindern wird.

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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