Natürlich muss man die private Nutzung vermeiden, sonst greift die 1-Prozent-Regel ;-)
Ich habe damals einmal ein Fahrtenbuch geführt und nachgewiesen, dass ich die Kiste zu 95 % betrieblich nutze. Und seitdem greift die 1 % Regel. - Eigentlich müssten Sie 5 % ziehen.
Soweit ich weiß, greift die 1 % Regel immer dann, wenn du nachweisen kannst, dass du die Kiste zui mehr als 50 % betrieblich nutzt. Und soweit ich weiß, gilt sie auch, wenn die Kiste (angeblich) zu 100 % beruflich genutzt wird. Da unterstellt das Finanzamt dann einfach, dass du damit auch mal schnell um die Ecke fährst, um Zigaretten oder Gemüse zu kaufen.
Den Nachweis dafür habe ich mit dem Führen eines Fahrtenbuchs über ein Quartal hinweg einmal nachweisen müssen, um nicht jeden Tag und immer wieder ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
Und das heißt dann, dass ich 1 % des (Neuwagenpreises!) als geldwerten Vorteil versteuern muss - Das gilt selbst dann, wenn die Kiste gebraucht gekauft wurde!
Das ist selbst bei ner 30.000 € Kiste ein Geschenk, denn was sind schon 20 % von 300 €?? - Genau. 60 € zahle ich da im Jahr. Und alles, alles Andere an Kosten fürs Auto (bis auf die Kfz-Steuer) setze ich von der Steuer ab.
Die Wirtschaft wird also vor dem "gemeinen" Steuerzahler" unverschämt begünstigt, der gerade mal für berufliche notwendige Fahrten 0,30 € absetzen darf (reale Kosten für mein Auto pro km = 0,45 €). Für Fahrten zur Arbeitsstätte dürfen sogar für Argeitnehmer nur die Kosten für die Hinfahrt abgesetzt werden......
Steuergerechtigkeit, dass ich nicht lache.....
Und ganz nebenbei: Natürlich entscheidet nicht der Unternehmer, wieviel Geld er für ein Auto für seinen Fuhrpark ausgeben und absetzen darf. Da redet das Finanzamt ein Wörtchen mit, denn das Fahrzeug (wenns kein Transportfahrzeug wie ein LKW ist) muss durchaus "betrieblich angemessen" erscheinen.
Einen Lambo darf ich mir also nicht kaufen, wenn ich ihn von der Steuer absetzen will...