Hallo, ich bin seit vielen Jahren ein treuer TomTom Kunde. Kürzlich betellte ich ein Update für den Blitzerdienst. Einmal wurde ordnungsgemäß der benötigte Betrag abgebucht. Kurze Zeit später aber ein zweites Mal. Nun habe ich mehrfach versucht mit TomTom in Kontakt zu kommen. Viele Mails und auch das Kontaktformular funktionierten nicht . Nie ein Anwort bekommen. Auch keine Weiterleitung meiner E-Mails. Telefonisch ist TomTom nicht mehr ereichbar. Ich bin sehr sauer auf TomTom. Wer kennt eine Möglichkeit an diese Firma heranzukommen? Beim damaligen Kauf von meinem jetzigen Navigationsgerät war es noch möglich über einen Telefonkontakt Hilfe zu bekommen. Jetzt nicht mehr. Ich möchte das Kapitel "TomTom" so schnell wie möglich abschliessen. Dann heisst es für mich: Nie wieder Tom Tom! Die TomTom Navigationsgeräte kann man benutzen aber der Service und die Kundebetreuung ist gleich Null!!! Gruss Laok2549
Allgemeines 21.980 Themen, 148.537 Beiträge
Zitat ADAC:
Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner, kann sie diesen sicherstellen und sogar vernichten lassen. Ob das aber auch einfach so bei Navigationsgeräten oder Mobiltelefonen möglich ist, darf man bezweifeln. Weil diese Geräte vorrangig andere Funktionen erfüllen, sind diese Maßnahmen wohl kaum verhältnismäßig.
Und warum ist das dann selbst beim ADAC so fettgedruckt? Ganz oben steht dann noch etwas von reinen Radarwarnern und es wird sogar noch nach Apps ohne Navigationssoftware und Navis unterschieden, die Blitzer anzeigen. Sind wir wieder an dem Punkt, dass nachzuweisen ist, ob das Ding genutzt wurde während der Fahrt. Hier ist das ganz genau beschrieben.
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.” (Quelle: § 23 Absatz 1c StVO)
Etwas weiter unten als Quintessenz daraus:
Die Frage, ob Blitzerwarner in Deutschland erlaubt sind, ist demzufolge zunächst einmal mit „nein“ zu beantworten. Die Blitzerwarnung an sich ist zwar nicht verboten (immerhin teilen auch Radiosender in den Verkehrsnachrichten mit, wo geblitzt wird)
Noch weiter unten und speziell zu dieser Funktion in Navis:
Seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 weist das Regelwerk erstmals Angaben dazu auf, dass der reine Besitz eines Radarwarner-Navis nicht strafbar ist. Die Geräte an sich dürfen zwar benutzt werden, die Zusatzfunktion als Blitzerwarner muss jedoch ausgeschaltet sein. Somit ist das Navi mit Radarwarner im Auto an sich erlaubt.
Das ist dann quasi springende Punkt und die von mir erwähnte Grauzone, denn dazu muss es aber kontrolliert, das Nutzen während der Fahrt nachgewiesen und dann geahndet werden. Daraus jeden Nutzer solcher Blitzerdienste als notorischen Raser abzuqualifizieren und dann noch mit MPU usw. zu kommen, wie es soppiy getan hat, ist dagegen einfach nur pauschalisierend ohne Beleg.