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Abschweifung vom Thema

winnigorny1 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Und ja - natürlich kann man wie fakiauso klipp und klar sagen, dass Tychy ein Rechtspopulist ist.

Ja. ist er. Zweifellos!

Na und? Wenn ein Rechtspopulist die Wahrheit sagt, bleibt es immer noch die Wahrheit. Der ist und bleibt zwar an A......loch, aber die Wahrheit ist und bleibt auch schlicht und ergreifend die Wahrheit.

Und @fakiauso:

Eine Aussage die der Wahrheit entspricht, nur deshalb als unwahr zu diskreditieren ist unseriös und pure Demagogie. Schlicht und ergreifend eine üble Masche der Volksverdummung.

Aber das ist ja eine der leichtesten Übung der Grünen. Das wäre nur entschuldbar, wenn die so dumm sind, dass sie das nicht merken.

Sind die entsprechenden Minister nun Lügner oder Dummköpfe? Beides wäre mir nicht Recht, denn das wäre die Wahl zwischem Pest und Cholera.

Bleibt die Hoffnung, dass der Wähler ihnen bei der nächsten Wahl die Qutittung präsentiert. - Wie ich das schon seit 5 Legislaturperioden mache.

Als Bürgerinitiative waren sie mir lieb un teuer und ich war Mitglied. Als sie in die Politik gingen, wusste ich, dialektischer Denker, der ich bin, sofort:

Der lange Marsch durch die Institutionen bis an die Schalthebel der Macht wird sie - wie jede andere Partei auch - korrumpieren. Sie werden letztlich genau zu den Arschlöchern mutieren, die sie antraten, zu bekämpfen.

Lobby- und Schwanz- bzw. Kohlegesteuert wie alle anderen. Und ich habe Recht behalten. - Wie sollte es auch anders sein. Frau Baerbock liegt im wahrsten Wortsinn mit einem Vertreter der größten Lobbyvereinigung, die auch die Rüstungsindustrie bekämpft im Bett.

Wen wundert da noch, dass sie zielstrebig immer größere Waffenlieferungen bis hin zu Kampfpanzern in die Ukraine forcierte, propagierte und vorantrieb. - Die Kampfflugzeuge werden wohl auch nicht mehr lange tabu bleiben.

Ich krieg Krämpfe....

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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sea mawe2 „Diese Drohung ist eher theoretischer Natur. Der Mindestlohn gilt in jedem Falle. Auch für Personen aus dem Ausland ...“
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Diese Drohung ist eher theoretischer Natur. Der Mindestlohn gilt in jedem Falle. Auch für Personen "aus dem Ausland"...

Im Prinzip schon. In der Realität sieht das aber nicht immer so aus. Konkreter Fall: Ein Generalunternehmer verpflichtete Neuankömmlinge aus Rumänien für Bauarbeiten. Die hatten natürlich nicht mal eine Wohnung. Der G.U. sorgte für eine Unterkunft, welche er mit dem Lohn verrechnete. Soweit so gut.

Für einen Skandal sorgte allerdings, dass für die lausige Bude ein völlig überrissener Mietzins verlangt und berechtigte Spesen nicht bezahlt wurden. Die Jungs, welche von der einheimischen Rechtsordnung keine Ahnung hatten (und wohl auch Angst hatten, bei Aufmucken gleich wieder abgeschoben zu werden), fügten sich, bis ein Baukollege zufällig darauf gestossen ist. Danach musste der G.U. die Differenzen nachzahlen. Ein Einzelfall?

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