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Gibt Neuigkeiten ... christian t
winnigorny1 schoppes „Was die kleine, unbedeutende Wirtschaftsjournalistin aus Hessen sagt, ist genau so wichtig wie der berühmte, umfallende ...“
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Hat sie Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht?

Kann sie gar nicht, ohne vorher ganz unten beim Verwaltungsgericht anzufangen. Erst wenn ihre Klage da abgewiesen wird und auch die Revision erfolglos war, gehts ans Oberveraltungsgericht und rein bis in die 2. Instanz. Wurde sie dort abgewiesen, gehts ans Landesverwaltungsgericht - selbe Prozedur. Von dort dann ins Bundesverwaltungsgericht. Wieder bis zur Abweisung in der 2.Instanz.

Erst wenn dieser Rechtsweg durch alles Instanzen scheitert, ist eine Klage beim Verfassungsgericht zulässig. Das ist der lange Weg durch alle Instanzen, der vorgeschrieben ist, damit eine Klage überhaupt zulässige ist. Das ist die erste von 3 Voraussetzungen.....

Tja - und da alle unsere Gerichte hoffnungslos überlastet sind, werden da soviele Jahre ins Land gehen, dass man dann, wenn's soweit ist, schon fast vergessen hat, worüber man mal Klage führen wollte, LOL!

Und das ist einer der Gründe, warum wir früher als Studenten so kleine Buttons am Hemd trugen, auf dem zu lesen war: "Tausche Grundgesetzt gegen Grimm's Märchen!". Zwinkernd

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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