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Die GEZ kriminalisiert EHRLICHE Beitragszahler!

Systemcrasher / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Ziemlich überrascht war ich, als ich heute einen Mahnbescheid (vom 2.5.23) bekam über angeblich nicht gezahlte 86,60€!

Tatsächlich wurde per Dauerauftrag jedem Monat zu Monatsbeginn 18,36€ per Dauerauftrag überwiesen!

Nun entdeckte ich - per Zufall - daß bisher 4-mal der Betrag in diesem Jahr zurückgebucht wurde, und zwar meist schon am nächsten Tag.

Vielleicht bin ich ja nur paranoid, aber für mich sieht das nach einer neuen Masche aus.

Ich sehe hier ein Indiz für Vorsatz - höflich ausgedrückt.

Niemand kann mich zwingen, im Voraus über Monate zu zahlen. Die monatliche Zahlungsweise ist mein gutes Recht!

Ich empfinde dieses Vorgehen detr GEZ als schamlos und verlogen!

Null Toleranz f?r Intoleranz
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Noch ein Link: ... schoppes
hddiesel mawe2 „Die Frage wäre ja auch, wie die zustande kommen, wenn vier Mal zurückgebucht wurden? 4 18,36 73,44 Auf alle Fälle ...“
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Ich gehe einmal davon aus, dass die nicht gezahlten 86,60€ im Brief aufgeschlüsselt wurden, denn per Mail gibt es keine Benachrichtigung vom Beitragsservice.

"Bitte beachten Sie: Der Beitragsservice versendet Zahlungs­auf­forderungen oder Mah­nungen nicht per E-Mail."

So steht es auch auf der Webseite des Beitragsservice, unter: Informationen zur Zahlung

Dabei ist auch zu beachten:
"Die Berech­nung der Höhe der Mahn­gebühr ist dabei in den Bundes­ländern unter­schied­lich geregelt."

Darum auch mein Hinweis, auf die Aufschlüsslung der nicht gezahlten 86,60€.

Da wird im Startposting, von angeblich nicht gezahlte 86,60€ geschrieben und wir sollen uns Gedanken machen, wie sich dieser Betrag zusammen setzt.

Dazu habe ich keine Lust, denn das ist Systemcrasher berseits bekannt.

Den Rest dazu hat schoppes bereits geschrieben.

"Niemand kann mich zwingen, im Voraus über Monate zu zahlen. Die monatliche Zahlungsweise ist mein gutes Recht!"

Diese Aussage von Systemcrasher ist Falsch, er zahlt mit seiner 1. Zahlung im laufenden Quartal 1 Monat im voraus und mit seiner 2. Zahlung einen weiteren Monat, es sollten aber bis spätestens mitte des laufenden Quartals, 3 Zahlungen erfolgt sein und nicht nur 2 Zahlungen im laufenden Quartal.

Mit einem vierteljährichen Lastschriftverfahren, hätte er sich die Mahngebühren gespart.

Wie lautet der Spuch: Wer sich selbst nicht traut, traut auch keinem anderen.

Zu:

"Nun entdeckte ich - per Zufall - daß bisher 4-mal der Betrag in diesem Jahr zurückgebucht wurde, und zwar meist schon am nächsten Tag."

Denke ich mir mein Teil zu seiner Kontoführung!

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