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Strahlungskeule von Mobilfunksendemasten haut Nachbarn gewaltig aufs Hirn: Selbst gemerkt und definitiv kein psychologischer Ef

winnigorny1 / 9 Antworten / Flachansicht Nickles
Bei mir zu Hause ist der Mobilfunk kompl. abgeschaltet, schließlich habe ich Telefon und PC...

Jo - habe ich auch... Aaaaber das Handy ist dennoch eingeschaltet. - aber eben über WLAN....

da möchte ich jetzt nicht unbedingt wissen, was alleine die Sendemasten in Deutschland selbst an Strom so verbraten!

Tja - das wird gern übersehen, dass die Dinger auch zur Infrastruktur gehören. Abgesehen davon haut die Strahlungskeule, wenn man Nachbar ist eben doch gewaltig aufs Hirn und ist wohl schädlich:

Nicht für die, die direkt drunter sind (denn die Strahlungskeule geht nicht senkrecht, sondern in einem bestimmten Winkel nach unten. Die unmittelbare Nachbarschaft ist betroffen und das habe ich selbst mal gemerkt (in unseren alten Hütte, die wir vor 11 Jahren wechselten) und das hatte definitiv nichts mit einem "psychologische" Effekt zu tun.

Ganz in der Anfangszeit der "Handymania":

Wir kamen nachts gut erholt aus dem Urlaub zurück. Und ich konnte nicht einschlafen. Ich konnte auch die ganze nächste Woche nicht einschlafen. Ich lag die Nächte wach...

Durch Zufall stieß ich in den Nachrichten dann auf die Annahme, dass die Strahlung von Sendemasten in Verdacht stand, u. U. Gesundheitsschäden verursachen zu können. Was nicht unter der Überschrift "u. U." lief war das:

Viele Menschen konnten keinen Schlaf mehr finden, wenn sie in unmittelbarer Nähe des Sendemastes von der Strahlungskeule getroffen werden. - Dann erst fiel mir wirklich auf, dass mein Nachbar (hat viel Geld dafür bekommen, dass er das erlaubte) so einen komischen Mast auf seinem Flachdach hatte.

Ich habe mich daraufhin an die Hamburger Genehmigungsbehörde gewendet und verlangt, dass die Genehmigung zurückgezogen werden müsste. - Und ich erhielt eine Absage mit der Begründung, dass das ja nur mich beträfe und ich mein Schlafzimmer verlegen solle. - Wenn nicht irgendwelche öffentlichen Einrichtungen, die von Kindern besucht werden (weil die Kinderhirne wesentlich stärker betroffen sein könnten, weil sie noch in der Entwicklung sind), bestehe kein öffentliches Interesse an der Zurücknahme der Genehmigung.

Ha! Das war ja nun toll. - Zum Glück hatten wir in der unmittelbaren Náchbarschaft eine Evangelische Schule und einen Kinderhort. Ich druckte also den Bericht aus den Nachrichten, den ich heruntergeladen hatte, aus und steckte ihn der Schule und dem Hort mit einer Erklärung in den Briefkasten.

Das hatte gewirkt! - Nur eine Woche später rückte ein Trupp an und der Mast wurde abgebaut. Und - oh, Wunder - von dem Tag an konnte ich wieder schlafen.....

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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Borlander winnigorny1 „Ja ja - der Mist wird immer gern angezweifelt. Kennt man schon von den Medikamentenskandalen und den Dioxynskandalen. Der ...“
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Ja ja - der Mist wird immer gern angezweifelt. Kennt man schon von den Medikamentenskandalen und den Dioxynskandalen.

Das sind Fälle in denen reproduzierbar nachweisbare Phänomene existieren. Kannst Du in einer Doppelblindstudie leicht prüfen.

Elektrosensibilität konnte allerdings über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren nie unter den Bedingungen einer Doppelblindstudie nachgewiesen werden. Und natürlich wurde das mit Menschen geprüft die alle davon überzeugt waren, dass sie bei aktiven elektromagnetischen Feldern, Strahlungen u.s.w. Symptome verspüren.

Wobei man das Thema Elektrosensibilität natürlich losgelöst von möglichen langfristigen Gesundheitsrisiken betrachten muss. Für die gibt es allerdings auch keiner Hinweise und auch keine Erklärungen zur Wirkmechanismen.

Der Geschädigte soll gefälligst den Beweis antreten und i.d.R. ist das nicht möglich, weil es noch viele andere Gründe geben könnte....

Das ist dann auch schon mehr die rechtliche Seite. Die frage nach einer individuellen Ursache ist auch nicht deckungsgleich mit einer grundsätzlich möglichen Ursache. Bei grundsätzlich nicht möglicher Ursache wird eine individuelle Betrachtung jedoch verzichtbar.

In dem Fall hatte die Behörde auf Betreiben der Schulbehörde allerding thanks heaven mal ein Einsehen.

Wenn die Behörden darauf tatsächlich eingegangen sind, dann wäre genau das kritisch zu hinterfragen.

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