Ist es eigentlich nach DSGVO zulässig, in einem öffentlich zugänglichen Forum Geburtsdaten einzelner Mitglieder bekanntzugeben?
Bei weniger wichtigen persönlichen Daten (wie z.B. der E-Mail-Adresse) wird hier durchaus darauf hingewiesen, dass man diese nicht veröffentlichen sollte. Meist werden dann solche Postings recht schnell gelöscht.
Dabei könnte jeder, der das will, seine E-Mail-Adresse einfach ändern und sich von der (evtl. versehentlich veröffentlichten) Adresse lossagen. Das bedeutet zwar einen gewissen Aufwand und ist u.U. auch mit Unannehmlichkeiten verbunden, wäre aber machbar.
Beim Geburtsdatum ist das nicht machbar. Das Geburtsdatum ist unveränderlich.
Es zählt neben Nachname und Vorname zu den wichtigsten personenbezogenen Informationen eines Menschen.
Sollte man eine solche Veröffentlichung nicht besser unterlassen?