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Freispruch bleibt Freispruch

weissnix2 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Bedingt durch den wissenschaftlichen Fortschritt - DNA-Analyse - konnten in den letzten Jahren einige Verbrechen auch nach mehr als 20 Jahren aufgeklärt werden. Deshalb hat die Große Koalition vor zwei Jahren die StPO dahingehend geändert, dass -  z. B. bei Mord  - auch nach einem Freispruch mangels Beweises das Verfahren wieder aufgenommen werden konnte, wenn sich neue Beweise ergaben. Diese Vorschrift hat das Verfassungsgericht jetzt gekippt: einmal Freispruch bleibt für immer Freispruch, im Klartext: wenn ein Mordverdächtiger mangels Beweises  freigesprochen wird, kann er hinterher fröhlich grinsend erklären: "Äätsch, ich war's doch!", und ihm kann nichts mehr passieren. Das verstehe, wer will...

Wer klug ist, kann sich auch schon mal dumm stellen. Umgekehrt wird's schwierig...
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Ventox mawe2 „Nein, ist sie nicht. Wenn man die Halterhaftung in A und NL einfach mit Verweis auf einen Autodiebstahl aushebeln kann, ...“
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Wenn man die Halterhaftung in A und NL einfach mit Verweis auf einen Autodiebstahl aushebeln kann,

Man wird ja wohl so schnell wie möglich der Polizei und der eigenen Versicherung den Diebstahl melden, um nicht selbst dafür verantwortlich gemacht zu werden, was mit dem gestohlenen Fahrzeug angestellt wird.

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
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