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Was für ein Skandal!

hjb / 29 Antworten / Flachansicht Nickles
Wer Correctiv glaubt, verliert! Kostenpflichtig! (Dr. Ulrich Vosgerau, Staatsrechtler)
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De nächste Fall: ... hjb
hjb hatterchen1 „Kam das schon vor? Gibt es da einen Präzedenzfall? Ist unser Bundeskanzler gar eine Frau? Oder gehört das Thema noch zum ...“
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Kam das schon vor?

Das ist ja nun eine wirklich blöde Frage!

Schon mal was von Murphys Gesetz gehört? Das kann man in etwas abgewandelter Form hier durchaus anwenden. Und nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ist es heutzutage ohne Probleme möglich, einen entsprechenden Eintrag im Pass zu bekommen - und was im Pass steht, das ist maßgebend. Für einen entprechende Umwandlung dieses Status im Pass bedarf es nicht einmal einer ärztlichen Bestätigung, dafür reicht eine eidesstattliche Erklärung der beantragenden Person beim Standesamt, wie du hier ganz einfach nachlesen kannst: https://www.regenbogenportal.de/informationen/w-/-m-/-divers-/-offen-der-geschlechtseintrag

Dass es in Zukunft Leute geben wird und wahrscheinlich in der (jüngeren) Vergangenheit (das Gesetz gibt es ja nochnicht allzu lange) schon welche gegeben hat, die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben oder machen werden, sollte doch wohl in unserer heutigen Gesellschaft so klar sein, wie Kloßbrühe - zumal es ohne Probleme möglich ist, den Geschlechtseintrag jederzeit wieder zu wechseln. Auszug aus dem "Selbstbestimmungsgesetz":

Eine Begrenzung, wie oft der Geschlechtseintrag geändert werden kann, gibt es nicht. Allerdings soll es eine Sperrfrist von einem Jahr geben - erst danach ist eine erneute Änderung möglich.

Theoretisch kann demnach ein Mensch also jedes Jahr seinen Geschlechtseintrag ändern.

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Das entscheidet wer? mumpel1