Interessantes Urteil:
Ein Wechsel des Anbieters ist damit deutlich früher möglich,
sofern mal will. A
Interessantes Urteil:
Ein Wechsel des Anbieters ist damit deutlich früher möglich,
sofern mal will. A
Endgerät vom Anbieter keine Pflicht.
https://www.heise.de/news/Bundesnetzagentur-Glasfasermodem-vom-Anbieter-keine-Pflicht-10252760.html
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