Hi Leute,kauft nicht beim PC-KING(www.pc-king.de)!!!!Er hat mich voll beschissen,er hat mir ne Radeon 8500 angedreht welche mit dem LE Chip bestückt ist und weniger Chip/Speichertakt hat!!!!!Auf seiner Site und in einer Mail hieß es:GLEICHER TAKT WIE DIE RADEON 8500 RETAIL NUR OHNE SOFTWARE!So hieß es wörtlich,doch das ende vom Lied als ich nun Powerstrip benutzt habe,250/250MHz und Radeon LE Chip!Er will nun die Karte für den heutigen Preis(249€) zurücknehmen,ich habe aber 330€ bezahlt!Er meint 14 Tage zurückgabegrantie und auf der Site steht 6Monate!Also Leute,nicht beim PC-KING KAUFEN,er hat auch noch n Freund von mir auf die gleiche Weise beschissen,bestimmt auch noch andere oder sogar euch!Ach ja,die 14Tage sind zwar schon um aber er hat mich beschissen und das dürfte schon Grund genug sein die Karte zum Verkaufspreis zurückzunehmen!
Am liebsten würde ich das mit ihm machen:
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Ich habe da noch etwas besseres für Dich!
Es handelt sich um die Hotline einer kostenlosen
Rechtsberatung, welche von CBild gestellt wird.
Dort erreichst Du Anwälte, die sich auf Computer-
und Multimedia-Recht spezialisiert haben.
Allerdings nur an jeden Mittwoch zwischen 17 und 19
Uhr. Tel.: 040/34960330 oder 040/34960331
Ich habe speziell in Deinen Fall noch mal nachgelesen.
Seit Anfang des Jahres gelten von mir bereits erwähnte
Vorschriften im Kaufrecht.
Diese kommen auch für Dich in Frage!
Allerdings hat der Verkäufer hier das Recht der Nacherfüllung.
D.h., er hat zwei Versuche, die unerwünschte Ware gegen die
ursprünglich erwünschte und vertraglich vereinbarte Ware ein-
zutauschen. Scheitern diese zwei Versuche (die in Deinen Fall
ja gar nicht erst unternommen wurden) hast Du das Recht Dein
Geld zurückzufordern.
In einem Fallbeispiel wurde einem Kunden vom Verkaüfer zugesichert,
daß ein Handy problemlos 150 Std. ohne Aufladen auskommen würde.
Der Kunde kaufte es und mußte dann feststellen, daß bereits nach
48 Stunden das Akku streikte. Der Verkäufer gab ihm also eine ZUSICHERUNG, die er nicht einhalten konnte- bzw. eingehalten hat.
Das Ergebnis: UMTAUSCHRECHT für den Käufer!
Paralellen zu Deinen Problem sind hier für mich durchaus erkennbar,
oder? ;-)
Alles Gute!
P.S: Unter www.anwaltskanzlei-online.de kannst Du Dich ggf. auch
noch etwas schlau machen!