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Homepage-Betreiber müssen "Gästebucher" regelmäßig kontrollieren

rocknwolf / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin,


Quelle: PCWELT


Wer auf seiner Homepage ein so genanntes Gästebuch führt, muss dessen Inhalt regelmäßig kontrollieren. Unterbleibt die Regelmäßige Überprüfung, macht sich der Betreiber nach Ansicht des Landgerichtes Trier den Inhalt der Eintragungen zu eigen und handelt daher möglicherweise rechtswidrig (Az.: 4 O106/00).


Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Steuerberaters gegen den Betreiber einer Homepage statt. Im Gästebuch war die Aufforderung an den namentlich genannten Steuerberater zu lesen, er solle aufpassen, "ob es was bringt, Steuerbetrug und Geldwäsche zu betreiben".


Das Landgericht sah in dieser Eintragung eine Ehrverletzung des Klägers und verpflichtete den Betreiber der Homepage zur Löschung. Außerdem stellten die Richter klar, dass der Betreiber mindestens einmal wöchentlich den Inhalt des Gästebuchs überprüfen und rechtswidrige Eintragungen löschen muss.


gruss r.vv

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Olaf19 rocknwolf „Homepage-Betreiber müssen "Gästebucher" regelmäßig kontrollieren“
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Genau das wollte ich auch gerade posten. Ich hab's allerdings nicht aus der PC-Welt sondern aus der Homepage von n-tv.

Bei Nickles wird ja auch gelegentlich ganz schön scharf geschossen. Die Frage ist hier allerdings eher, ob Nickles und Wölfer die Schläge unter die Gürtellinie, die manche User sich hier verpassen, in ihrem virtuellen Wohnzimmer dulden wollen. Rechtlich ginge es wohl gerade noch...

Hoffentlich bleiben das Randerscheinungen.
Im allgemeinen geht's ja ganz freundlich zu.

CU
Olaf19

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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