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E-Bay: Wer schützt den Verkäufer...

pco / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

... vor dummen Käufern.

Hallo,

interessanter, wenn auch nicht seltener Fall.

Ein E-Bay-Verkauf findet statt. Die Ware (nehmen wir mal Computerhardware) wird verkauft und per Nachnahme versand. Die Hardware ist natürlich in einwandfreiem Zustand. 2 Wochen später meldet sich der

Käufer per E-Mail: "Die Hardware geht nicht! Die is kaputt..."

Der Verkäufer berät ihn: "Interrupts eingestellt, richtige Treiber und mal beim Hersteller melden!"

Der Käufer: "Hab die Hardware auf mehreren Systemen getestet, geht nicht, ich schick sie Ihnen zurück und will mein Geld wieder!"

Der Verkäufer mailt tags drauf zurück: "Das bringt nix, können Sie sich sparen, ich weiss ich habs intakt verschickt. Sie haben die Hardware wahrscheinlich kaputt gemacht (unsachgem. Einbau z.B.)"

Tags drauf kommt ein Päckchen beim Verkäufer an, die vermeindlich defekte Hardware ist drin. Der Verkäufer macht also die Schachtel auf und will es nun wissen, ob denn nun wirklich das Ding kaputt ist.
Er öffnet also die Schachtel, nimmt die Hardware raus (welche übrigens beim Transport hin und zurück ausreichend gepolstert verpackt war) und will sie gerade in den Testrechner stecken, als ihm mit blossem Auge ein gewaltsam abgerissener Widerstand auffällt. Der Widerstand fehlt (Bruchstelle auf der Platine) und lag nicht im Päckchen bei.

Ein einigermassen versierter Hardware-Bastler hätte sich die Platine angeschaut und die definitiv gut zu erkennende (Ab-)Bruchstelle sehen müssen. Der Käufer hat jedoch nichts der gleichen gesehen und (angeblich) die Hardware in mehreren Rechnern getestet. Ein recht klares Zeichen mangelnder technischer Versiertheit.

Nun siehts also wie folgt aus:
Der Käufer will sein Geld zurück, der Verkäufer will aber nicht zahlen, da er eine intakte Karte losgeschickt hat.

Wer kriegt was?

Salute

PCO

choppa pco „E-Bay: Wer schützt den Verkäufer...“
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Tja, ich denke das wird dann wohl Pech für den Käufer sein.
Soweit ich weiß muß man als Käufer dem Verkäufer schon arglistige Täuschung nachweisen. Da der abgebrochende Widerstand ein sichtbarer Mangel ist und vom Käufer nicht reklamiert wurde, hat er das Board eben gekauft wie gesehen. (Er sagte ja nur zu Dir daß es nicht läuft - und nix von einem abgebrochenden Widerstand).
Außerdem denke ich, daß Du kein Fachhändler bist und damit nicht eine gewisse Gewähleistungspflicht wie ein Verkäufer hast.
Es handelt sich hierbei um ein Privatgeschäft und da sind die Gesetzte etwas anders. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube daß Du bei privaten Geschäften unter 500,- Euro sowieso nicht verklagt werden kannst (Minderbetrag). Wenn Du also beispielsweise einen gebrauchten Fernseher von einer Privatperson für 100,- Euro kaufst und Zuhause feststellst daß das Bild nach längeren Betrieb einen
Rotstich bekommt, hast Du Pech gehabt. Du mußt erst einmal beweisen daß der Verkäufer evtl. durch Tricks (kurzfristige, unsachgemäße Reparatur o.ä.) den Fernseher irgendwie lauffähig gemacht hat.
Da der Verkäufer immer sagen kann:" Ich nix Techniker - bei mir funktionierte das Gerät" hast Du als Käufer ein Problem.
Zum Klagen wird der Geldbetrag zu niedrig sein.
Ich würde an deiner Stelle im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten, da ich doch mal annehmen kann daß Du nicht zu diesen Typen gehörst, die Schrott verkaufen.