In der Sendung vom 08.09.2002 nimmt der ARD Ratgeber Technik den
CD-Kopierschutz (meine Meinung: "Abspielschutz" wäre passender)
aufs Korn, und ruft zum Boykott derartiger Datenträger auf:
" Mehr Abenteuer zum Knacken des CD-Kopierschutzes
Musikindustrie und Künstler klagen über zurückgehende Verkaufszahlen bei Musik-CDs. Durch unterschiedliche Kopierschutzsysteme versuchen die Plattenfirmen zu verhindern, dass die CDs in Computern kopiert werden. Die CDs enthalten z.B. Datenmüll, der die Laufwerke in Computern verwirrt. Das Brennen von CDs wird so unmöglich. Durch den Kopierschutz werden aber nicht nur Raubkopien durch Schmarotzerfirmen verhindert. Leidtragender ist vor allem der Verbraucher: Das bisher durch die Rechtssprechung akzeptierte Anfertigen von privaten Sicherheitskopien wird verhindert.
In Großbritannien haben Verbraucher bei Einführung von Kopierschutzprogrammen den Kauf von CDs mit Kopierschutz erfolgreich boykottiert. Und weil die geschützten CDs kaum noch gekauft wurden, tauschte die Musikindustrie ihre Produkte wieder gegen CDs ohne Kopierschutz aus. Auch wir raten deshalb generell davon ab, CDs mit Kopierschutz zu kaufen. Die Hauptgründe:
Bei der Einführung der CD in den achtziger Jahren hatten sich Musikindustrie und Gerätehersteller auf einen gemeinsamen Standard geeinigt, damit die CDs auf allen dafür gebauten Geräten laufen konnten. Viele der neuen CDs mit Kopierschutz weichen stark von diesem Standard ab. Folge: Einige Original-CDs laufen nicht mal mehr auf allen Playern. Wer nach dem Kauf diese Erfahrung macht, sollte sofort von seinem Umtauschrecht Gebrauch machen. Bei unseren Stichproben in Elektrofachmärkten hat sich herausgestellt, dass Abspielprobleme mit den neuen CDs kein Einzelfall sind. Die Behauptung des Bundesverbandes der phonographischen Wirtschaft, dass es sich um Einzelfälle handelt, kann so nicht stimmen. Betroffen sind besonders Autoradios und DVD-Player. Bestimmte CDs mit Kopierschutz werden von den Laufwerken nicht mehr als CD erkannt und somit auch nicht abgespielt.
Ulrich Fessler von der Zeitschrift �Stereoplay� hat mit kopiergeschützten CDs umfangreiche Hörtests gemacht. Sein Urteil deckt sich mit unseren Erfahrungen: Bei einigen Musik-CDs mit Kopierschutz ist auch die Klangqualität grundsätzlich schlechter!
Schon leichte Kratzer können für eine CD mit Kopierschutz das vorzeitige Ende bedeuten. Neukaufen ist dann unvermeidlich.
Auch eingebauter Verschleiß bei CDs macht Sicherheitskopien wichtig
Die CD Hüllen sind nicht stabil genug. Die Gelenke und auch die Haltevorrichtungen für die CD in der Hülle wirken wie Sollbruchstellen. Wenn sie defekt sind, fallen die CDs heraus und werden dadurch beschädigt. Außerdem: die Kunststoffoberfläche der CDs ist nicht mehr kratzfest genug. Im Vergleich zu den Anfangszeiten der CD, zu Beginn der achtziger Jahre, scheint der Kunststoff wesentlich weicher bzw. schlechter geworden zu sein. Bei den ARD Ratgeber Technik-Versuchen vor rund zwanzig Jahren waren nur mühsam leichte Kratzer aufzubringen, die von den Lesegeräten fast immer toleriert wurden. Bleibende kleine Mängel glich die Fehlerkorrektur der CD-Player aus. Jetzt können CDs durch Riefen sehr schnell unbrauchbar werden. Beim Einsatz im Auto werden sie stark durch Temperaturschwankungen und Staub beansprucht. Hier sollten nicht die teuren Originale, sondern nur Kopien verwendet werden. Da neue CDs mit Kopierschutz oft nicht auf allen Playern laufen, braucht man auch deshalb Sicherheitskopien, bei denen der Kopierschutz entfernt oder unschädlich gemacht wurde. Nur so läuft manche sich selbst stumm schaltende CD wieder auf allen Geräten.
Was tun gegen Kopierschutz?
Damit die CDs wirklich wieder auf allen Geräten laufen, muss man den Kopierschutz entweder entfernen oder umgehen. Computerlaufwerke, die alle Musik-CDs lesen können, gibt es nicht mehr, seit immer mehr kopiergeschützte CDs auf den Markt drängen. Ob das Kopieren mit den in Computer eingebauten Laufwerken klappt, ist reine Glücksache. Wichtig: das passende Kopier- und Brennprogramm. Gute Erfahrungen haben wir mit dem Programm Clone CD gemacht. Es kann für Euro 39,- im Internet unter www.elby.ch bestellt werden. Hilfreich auch: Das im Internet (z.B. über die Homepage der Computerzeitschrift chip: www.chip.de/downloads_updates/downloads_updates_8639349.html) kostenlos angebotene Zusatzprogramm Clony XXL. Es erkennt, welche Art Kopierschutz auf der CD versteckt ist und gibt die idealen Einstellungen an Clone CD weiter. Mit der Kombination von Clone CD und Clony XXL kann eine 1:1-Sicherheitskopie von fast allen kopiergeschützten CDs erzeugt werden. Rezepte für das Kopieren findet man im Internet unter www.elby.ch und unter www.brennmeister.com.
Kopierschutzkiller für CD-Recorder
Wer einen CD-Spieler mit digitalem Ausgang und einem CD-Recorder hat, kann den Kopierschutz mit einem Zusatzgerät ausschalten: Wir haben den 200 Euro teuren Kopierschutzkiller der Firma Hucht ausprobiert. Vertrieb:
B. R. Elektronik
Ingenieurbüro: B. Roesenberger
Ringstraße 43
12205 Berlin
Tel.: 030 - 781 44 07
Internet: www.copyprocessor.de
E-Mail: info@BRelektronik.de
Zerkratzte CDs retten:
Mit einer Maschine namens �Skipdoctor� ist es möglich, durch Kratzer beschädigte CDs zu reparieren. Die beschädigte CD wird mit einer Spezialflüssigkeit besprüht, in die �Skipdoctor�-Handkurbelmaschine eingespannt und durch eine besondere Art Schmiergelleinen abgeschliffen. Hörfunkredakteure des Bayrischen Rundfunks haben das Gerät ausprobiert. Einen Artikel zu diesem Praxistest findet sich im Internet: www.br-online.de
Der �Skipdoctor� kostet 46 Euro und kann bei der Firma Kellas bestellt werden. Telefon: 02921-943681. Infos über das Gerät im Internet unter: www.kellas.net
Kopiergeschützte CDs bringen Computer zum Absturz
Wie bereits im Film am 16. 6. gezeigt, können kopiergeschützte CDs Computer zum Absturz bringen und dabei - wie bei anderen Abstürzen auch - Daten im Computer zerstören. Besonders Apple Rechner der neuesten Generation, wie das Powerbook G4 und der neue I Mac können Schaden nehmen, weil sich die CD unter Umständen nicht mehr mechanisch aus dem Laufwerk entfernen lässt. Uns ist das z.B. mit der CD von Jennifer Lopez, �J To Tha L-O!�, passiert. Die Reparatur beim Apple-Händler kann � 50,- kosten. Apple hat eine leider nur englischsprachige Anleitung im Internet, die auch die Entfernung einer den Computer blockierenden CD mit Kopierschutz ohne Reparaturaufwand ermöglichen soll (www.info.apple.com/kbnum/n106882). Doch selbst das funktioniert nicht in jedem Fall. Die Computerhersteller trifft im übrigen keine Schuld. Verursacher ist die Plattenindustrie, weil sie den CD-Standard, an den sich auch Computerhersteller halten, mit dem Kopierschutz verlassen hat. Mit dem Hinweis auf die auf CDs aufgedruckte Warnung �Nicht auf PC oder MAC abspielbar� (kein Warnhinweis vor Abstürzen!), lehnt der Interessenverband der Verursacher, der Bundesverband der Phonografischen Wirtschaft, die Verantwortung für das folgenschwere Abspielen von kopiergeschützten CDs in Computern ab. Übrigens: englischsprachige Warnungen wie �No Mac, no PC� oder �Will not play on PC or MAC� sind nach deutschem Recht nicht zulässig und berechtigen zum Umtausch der CD.
Die Novelle des Urheberrechts
Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Urheberrechts formuliert. Die Novelle, die noch den Bundestag und den Bundesrat muss, enthält einen Widerspruch: Obwohl das Recht auf die private Kopie erhalten werden soll, wird der Plattenindustrie das Recht zugestanden, durch Kopierschutz das Kopieren von CDs zu verhindern. Volker Grassmuck von der Berliner Humboldt Uni hat dazu im Interview eine treffende Bemerkung gemacht: �...wir sind also in einer Situation, wo wir etwas dürfen, was wir faktisch nicht können.� Ein interessantes Interview zum Thema mit Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin findet sich auf der Homepage vom Bundesjustizministerium: www.bmj.bund.de/ger/service/pressemitteilungen/10000598/
Matthias Berninger vom Verbraucherschutzministerium hat im Interview darauf hingewiesen, dass das Kaufverhalten der Verbraucher die Musikindustrie unter Druck setzen kann: �...Und wenn die Verbraucher sich beschweren und solche CDs nicht kaufen, werden das die Musikverlage spüren und dann sehr schnell reagieren.� Ein umfangreiches Interview zum Thema findet sich auf seiner Homepage: http://www.berninger.com/debatte1/interviews2
Kopierschutz
Die Initiative �Rettet die Privatkopie�
Unter der Internetadresse www.privatkopie.net findet man umfangreiches Informationsmaterial zum Recht auf die Privatkopie und eine fertig formulierte Petition an die Bundesregierung, für die die Kampagne Teilnehmer gewinnen will. Einer der Mitgründer der Initiative ist Volker Grassmuck. Mit der Petition wollen die Initiatoren erreichen, dass die bislang gültige Erlaubnis zum privaten Kopieren nicht durch das neue Urheberrecht ausgehebelt wird.
Bericht: Gerd Cordes
Sendung vom: 08.09.2002 "
Quelle: http://www.ndrtv.de/ratgebertechnik/themen/abenteuerkopierschutz.html
Meine Meinung:
Endlich einmal wird dieses Problem einer breiten Öffentlichkeit von
einer seriösen Sendung zu einer guten Sendezeit nahegebracht.
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Nachtrag:
" Mehr Abenteuer zum Knacken des CD-Kopierschutzes
Dass man sich Sicherheitskopien von teuren Musik-CD�s machen und sich � trotz Boykottmaßnahmen der Plattenindustrie mit Kopierschutzsystemen - weiterhin das Recht zum Kopieren nehmen sollte, zeigte der Ratgeber Technik im Juni und empfahl die brauchbarsten Knacktechniken. Die sind unverzichtbar, weil manche Musik-CD nicht mal mehr auf allen herkömmlichen Playern funktioniert und der Kopierschutz für Musik-CDs sogar Computer-Betriebssysteme zum Absturz bringen kann. Die durch kommerziell genutzte Raubkopien gebeutelte Phono-Industrie empörte sich heftig über die �tendenziöse und von Fakten ungetrübte Berichterstattung� des ARD-Ratgeber Technik. Inzwischen erwägen Vertreter der Plattenbranche schon, Viren auf den CDs zu verstecken, durch die kopierende Computer verseucht bzw. völlig zerstört werden. Jetzt setzen sie verstärkt Politiker unter Druck, zugunsten eines EU-Urheberrechts den Verbraucherschutz aufzuheben. Hersteller von Knacktechnik für Kopiersperren planen deshalb schon die Flucht ins Ausland. Übers Internet wird sich jeder Konsument die Programme dann weiter ins Land holen können. Doch macht er sich dann künftig strafbar? "
Quelle: http://www.ndrtv.de/ratgebertechnik/
Meine Meinung:
Das Einbringen von Viren auf derartigen Datenträgern erfüllt meiner
Meinung nach den Straftatbestand der Computersabotage ( §§ 303, 303a, 303b, 303c StGB ).