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rechtliche frage bzgl. file sharings

Silent Bob / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

servus,

ich habe eine rechtliche frage zum thema filesharing:

"früher" als noch jeder videorekorder hatte konnte jeder vom fernsehen filme und serien aufnehmen und verleihen kopieren, wie auch immer, ohne das das jemanden gekratzt hat.

ich spiele jetzt aber mal speziell auf fernsehserien an.

bei edonkey oder emule oder wo auch immer, finde ich viele alte fernsehserien, die nicht mehr ausgestrahlt werden, aber ich die ich "der guten alten zeiten wegen" gerne archiviert hätte.
diese serien wurden damals alle aus dem fernsehen aufgenommen und man sieht immer oben rechts das logo des senders (z.b. pro 7).

mache ich mich strafbar, wenn ich mir solche serien runterlade, die jemand aus dem fernsehen aufgenommen hat? denn ich sag mal, als der videorecorder noch aktuell war, war das ja gang und gebe.

besten dank

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out-freyn Silent Bob „rechtliche frage bzgl. file sharings“
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Es gibt zwei Dinge, die zu beachten sind:
- Normalerweise unterliegen sämtliche Sendungen (TV oder Radio) dem Urheberrecht. In den VHS-Video-Tagen ebenso wie heute.

- Die Möglichkeit, analog aufgezeichnetes Material zu tauschen und zu verbreiten, unterlag technischen Limitationen. So ist eine Kopie einer VHS-Kassette nie gleich gut wie das Original. Mit jeder Kopiergeneration verschlechtert sich das Produkt.
Bei digitalen Aufzeichnungen ist dagegen kein Unterschied zwischen "Original" und "Kopie".

Wenn Du rechtlich nichts riskieren und auf der sicheren Seite sein willst, laß die Finger von solchen Aufzeichnungen in Tauschbörsen (von der Schwierigkeit eventueller Ermittlungen in diesem Bereich mal abgesehen).

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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