Ist es rechtens, daß die Telekom in ihrer Abrechnung bei Internet by Call Anrufen, die bereits vom jeweiligen Anbieter mit 16% MwSt berechnet werden, nochmals ihre 16% draufschlägt? Soweit ich "informiert" bin ist einen doppelte MwST Berechnung nicht zulässig.
Für Informationen event. gesetzliche Bestimmungen wäre ich sehr dankbar.
Sebastian ((Anonym))
Antwort:
Hallo,
ich glaube, da bist Du einem kleinen Irrtum aufgesessen:
In den Call-by-Call-Entgelten, die die Telekom für andere Anbieter berechnet und "eintreibt", sind KEINE Mehrwertsteueranteile enthalten.
Ansonsten liegst Du genau richtig, dass für eine "Sache" auch nur einmal die MWSt zu entrichten ist!
Curly
(Curly)
Antwort:
Darüber hinaus hängt das noch mit den jeweiligen Billing- und Inkasso-Vereinbarungen zwischen der Telekom und dem Anbieter zusammen.
(sniper)