http://www.internet-law.de/2010/01/die-berechtigung-des.html
Der Bericht der SZ zitiert eine bemekenswerte Passage aus dem Urteil: "Es ist mit Blick auf die Informationsfreiheit außerdem nicht gerechtfertigt, den Zugang zu weltweiten Informationen im Internet von der Entrichtung einer Gebühr abhängig zu machen, die ausschließlich der Finanzierung Dritter - nämlich insbesondere der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - dient."
...
Er wirft die berechtigte Frage auf, ob sich die Rundfunkgebühren, die nach ihrem ursprünglichen Sinn die Meinungs- und Informationsvielfalt sichern sollten, mittlerweile zu einer Gefahr für die grundgesetzlich garantierte Informationsfreiheit entwickelt haben. Denn die Ausdehnung der Rundfunkgebühren auf alle Geräte, mit denen man theoretisch Rundfunk und sei es auch über das Internet, empfangen kann, stellt in der Tat eine zusätzliche finanzielle Hürde für den Zugang zu weltweit abrufbaren Informationen dar.
Das wundert einen schon, das die gerichte dieser Argumentation folgen - und nicht nur ich auf Nickles ;)
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Naja, die Richter werden eben auch jünger und haben damit auf die Materie GEZ, Internet, neuartige Rundfunkgeräte eventuell einen anderen Blick, wie ein Mensch, der kurz vor der Rente steht und sich mit den modernen Medien nicht so richtig anfreunden kann, geschweige über ihre Funktionsweise Wissen besitzt!
Ich halte gar nicht so viel davon, Rundfunk und Internet immer so gegeneinander auszuspielen.
Es ist m.E. auch nicht nötig, Sinn und Unsinn von Rundfunkgebühren in Frage zu stellen, nur weil wir heute das Internet haben. Wer den Rundfunk immer noch gut findet und weiterhin daran teilnehmen möchte, soll das ruhig tun - dann aber bitte auch *alleine* dafür bezahlen.
Wenn man endlich einmal damit aufhören könnte, erklärte Rundfunk-Abstinenzler und Geräte-Abschaffer mit dieser Gebühren-Schmarotzerei zu behelligen, dann wäre zumindest aus meiner Sicht alles völlig in Ordnung.
Leider hat auch dieses Gerichtsurteil, so interessant die dort geäußerten Gedankengänge auch sein mögen, wieder den gleichen Beigeschmack wie *ausnahmslos alle* anderen zuvor - stattgegeben wurde wieder "nur" der Klage eines gewerblichen Anwenders. Das hat für mich den Beigeschmack von "wer privat einen PC benutzt, der ist eben doch Rundfunkteilnehmer".
Wünschen würde ich mir dagegen eher ein Grundsatzurteil, das ein für alle Mal feststellt: Ein Rundfunkgerät ist ein Rundfunkgerät ist ein Rundfunkgerät... und ein Computer ist eben ein Computer. Mit und ohne Internet.
Auch weil sich ARD und ZDF immer stärker dem erbärmlichen Niveau des Privatfernsehens angepasst
haben, ist für viele Menschen mittlerweile das Internet zur wichtigsten Informationsquelle geworden.
Kann ich zumindest für mich bestätigen. Genau dieser sich damals schon deutlich abzeichnende Trend war für mich im Jahr 2000 der Grund, Fernsehen und Radio ganz den Rücken zu kehren. Das Internet ist zwar auch privat... aber eben kein Privatsender :-)
Klar ist das Niveau der ÖRA vermutlich auch heute noch alles in allem (etwas?) höher als das der Privaten - letztlich ist mir das aber egal. Für mich hat sich diese Art Medien einfach überlebt. Die Zeit war schön, aber sie ist vorbei.
CU
Olaf