http://www.internet-law.de/2010/01/die-berechtigung-des.html
Der Bericht der SZ zitiert eine bemekenswerte Passage aus dem Urteil: "Es ist mit Blick auf die Informationsfreiheit außerdem nicht gerechtfertigt, den Zugang zu weltweiten Informationen im Internet von der Entrichtung einer Gebühr abhängig zu machen, die ausschließlich der Finanzierung Dritter - nämlich insbesondere der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - dient."
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Er wirft die berechtigte Frage auf, ob sich die Rundfunkgebühren, die nach ihrem ursprünglichen Sinn die Meinungs- und Informationsvielfalt sichern sollten, mittlerweile zu einer Gefahr für die grundgesetzlich garantierte Informationsfreiheit entwickelt haben. Denn die Ausdehnung der Rundfunkgebühren auf alle Geräte, mit denen man theoretisch Rundfunk und sei es auch über das Internet, empfangen kann, stellt in der Tat eine zusätzliche finanzielle Hürde für den Zugang zu weltweit abrufbaren Informationen dar.
Das wundert einen schon, das die gerichte dieser Argumentation folgen - und nicht nur ich auf Nickles ;)