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GEZ - Gebühren und Briefverkehr richtig ?

TAsitO / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo.
Ich weiß; Rechtsberatung ist das keine-dennoch hätte ich von Euch
Eure Gedanken/Wissen dazu bitte:
(So wie ich den Fall jedenfalls kenne spielt/-e sich das so ab:)

Brief mit einer für diese ausländische Person (Niedriglohnarbeiter) sehr hohen Kostenstellung/Rechnung

Für die Person natürlich viel zu viel; somit Antwortbrief mit Gegenargumentation der Verjährung
(Es kam 2005 nur zu einer Anmeldungsbestätigung)

Antwortbrief auszugsweise:
Sie berufen sich auf Verjährungsfristen die bei Ihnen nicht greifen.

Anmeldung wurde schriftlich bestätigt.

Höhe und Fälligkeit der Gebühren gesetzlich geregelt; somit muß Teilnehmer auch ohne besondere Zahlungsaufforderung überweisen.

Im November 2005 erhielten Sie (GEZ) ein Schreiben vom Postzusteller zurück mit "unbekannt verzogen".
(Die Person ist seit 2005 im Rathaus gemeldet).

Erst im Juni 2009 wurde die Anschrift bestätigt und die Person erhält ab dieser Zeit wieder Schreiben von GEZ.

Mit diesem Brief erhält dieser Teilnehmer die Daten des Kontos,
Daten sollen überprüft werden und Auszug zu Unterlagen nehmen.

Was komisch ist:
Der Teilnehmer hatte nur Anmeldeformular erhalten; keine Rechnung/-en und ist erst seit eben 2005 da gemeldet.
(Unwissenheit schützt vor Strafe nicht??)

Bis jetzt natürlich eine sehr hohe Rechnung kam.

Angemeldet hat er sich eben kurz nach Einzug Wohnung.

Was kann man der Person kostengünstig raten..?
Und sonstige Fragen von Euch etc.
Danke !!

cbuddeweg TAsitO „GEZ - Gebühren und Briefverkehr richtig ?“
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Was für mich jetzt nicht klar wird - geht die Kostennachberechnung weiter als das Anmeldedatum 2005 zurück?

TAsitO cbuddeweg „Was für mich jetzt nicht klar wird - geht die Kostennachberechnung weiter als...“
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Hallo.
Nein; von 2005 bis jetzt laut letztem Brief da ab da erst Rathaus-&Gezanmeldung.
Gruss und Danke.

Olaf19 TAsitO „GEZ - Gebühren und Briefverkehr richtig ?“
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Ich verstehe den ganzen Vorgang von vorn bis hinten nicht.

Wenn er sich schon 2005 bei der GEZ angemeldet hat, warum hat er dann all die Jahre nie Gebühren gezahlt? Oder hat er sich *nur* bei den Meldebehörden angemeldet und nicht bei der GEZ?

In diesem Fall ist es doch ganz einfach - dann braucht er nur zu sagen, dass er die ganze Zeit über nie am Rundfunk teilgenommen hat, dass er sich die Geräte erst im März 2009 zugelegt hat - zum Beispiel.

Sollte er tatsächlich 4 Jahre am Rundfunkteilgenommen und nie gezahlt haben, dann wird es jetzt richtig teuer für ihn - über 800 € plus Säumniszuschlag werden dann fällig.

CU
Olaf

TAsitO Olaf19 „Ich verstehe den ganzen Vorgang von vorn bis hinten nicht. Wenn er sich schon...“
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Hallo.
Ganz einfach :-):
Anmeldung erfolgte bei Rathaus und Gez; Anmeldebestätigung von Gez kam-aber eben anscheinend nie eine Rechnung bis auf jetzt.

Nun; weil er nie wußte was er zu zahlen hatte. Denke Brief ist auch in Vergessenheit geraten; und wenn keine Rechnungen kommen..
Nein; Anmeldung bei Meldebehörde und Gez.

Wenn; ja, zum Bleistift..;-).

Ja, wird und ist es...

Ist halt leider ein Ausländer der brav war und aber das System nicht versteht..deshalb ihm helfe.

Danke und Gruss.

Olaf19 TAsitO „Hallo. Ganz einfach :- : Anmeldung erfolgte bei Rathaus und Gez...“
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Autsch, das ist bitter...

Die GEZ verschickt keine Rechnungen - es gilt als Bringschuld des Rundfunkteilnehmers, die korrekten Beträge einzuzahlen, am besten per Dauerauftrag. Schließlich ist die GEZ ja kein Lieferant, bei dem man irgendeine Ware bestellt hat; mit einem Kaufvertrag ist das nicht zu vergleichen.

Dass das für Ausländer ziemlich verwirrend rüberkommen mag, kann ich mir schon vorstellen - wünsche euch beiden viel Erfolg bei der Regulierung.

CU
Olaf

TAsitO Olaf19 „Autsch, das ist bitter... Die GEZ verschickt keine Rechnungen - es gilt als...“
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Danke Dir !!
Also wird er es zahlen müssen...?
Gruss.

Olaf19 TAsitO „Danke Dir !! Also wird er es zahlen müssen...? Gruss.“
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Das wäre eher eine Frage für einen Anwalt oder eine Öffentliche Rechtsberatung - zu 75% wäre ich mir aber sicher, dass er es muss... in diesem speziellen Fall, da es sich offensichtlich um ein Missverständnis gehandelt hat (Warten auf die Rechnung) könnte man vielleicht eine Ratenzahlung vereinbaren.

CU
Olaf

cbuddeweg Olaf19 „Das wäre eher eine Frage für einen Anwalt oder eine Öffentliche...“
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Das sehe ich dann auch wie Olaf - ggf. läßt sich noch, sofern vorhanden, über den "Nachzahlungszuschlag" auf Grund der Situation verhandeln.

TAsitO cbuddeweg „Das sehe ich dann auch wie Olaf - ggf. läßt sich noch, sofern vorhanden, über...“
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Danke.

TAsitO Olaf19 „Das wäre eher eine Frage für einen Anwalt oder eine Öffentliche...“
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Ganz kurz; ja, Ratenzahlung geht; steht auch so im Brief.
Gruss.

TAsitO Nachtrag zu: „GEZ - Gebühren und Briefverkehr richtig ?“
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Komisch.

Darum umso mehr Danke an Bemühungen derer..

Max Payne TAsitO „2 Antworten - aber 122 Abrufe..“
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2 Antworten - aber 122 Abrufe..

Kleiner Tipp fürs nächste Mal: Unsere Tutorials zum Thema Frage und Problembeschreibung gelten analog auch für solche Fragen.

Was soll man denn machen, wenn man nicht versteht, was eigentlich Sache ist? Und da schon zwei Mal dasteht, dass der Vorgang so nicht nachvollziehbar ist, muss man das ja nicht noch ein drittes Mal dazuschreiben...
TAsitO Max Payne „ Kleiner Tipp fürs nächste Mal: Unsere Tutorials zum Thema Frage und...“
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Jeder sieht das anders; und die Frage ist klar gestellt.