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Studie: Sperrverfügungen nach geltendem Recht meist unzulässi

libertè / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
nun ein interessantes Thema haben sehr "verspähtet" Juristen des Freiburger Max-Planck-Instituts aufgenommen.
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- Sperrungen von Internetseiten, die auf der Analyse von IP-Adressen, Port-Nummern, URLs oder Inhaltsdaten beruhen, sind nicht mit geltendem Recht vereinbar.

- die Studie: http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forschung/forschungsarbeit/strafrecht/sperrverfuegungen.htm

- Rechtlich gedeckt sind derzeit nur DNS-Manipulationen, die den Zugriff auf die Angebote nicht vollständig verhindern.

-Die Forscher mahnen eine öffentliche Debatte an, die sich auch mit den technischen Konzepten zu einer Territorialisierung des Internets beschäftigen solle.
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der ganze Bericht auf Heise:
http://www.heise.de/newsticker/Studie-Sperrverfuegungen-nach-geltendem-Recht-meist-unzulaessig--/meldung/106062


FYI
Liberté
;~)

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Olaf19 libertè „Studie: Sperrverfügungen nach geltendem Recht meist unzulässi“
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Zu diesem Thema passt auch dieser Link: http://www.odem.org - übrigens schon ein älterer Hut, aber die Seite lebt immer noch.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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