Hallo,
nun ein interessantes Thema haben sehr "verspähtet" Juristen des Freiburger Max-Planck-Instituts aufgenommen.
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- Sperrungen von Internetseiten, die auf der Analyse von IP-Adressen, Port-Nummern, URLs oder Inhaltsdaten beruhen, sind nicht mit geltendem Recht vereinbar.
- die Studie: http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forschung/forschungsarbeit/strafrecht/sperrverfuegungen.htm
- Rechtlich gedeckt sind derzeit nur DNS-Manipulationen, die den Zugriff auf die Angebote nicht vollständig verhindern.
-Die Forscher mahnen eine öffentliche Debatte an, die sich auch mit den technischen Konzepten zu einer Territorialisierung des Internets beschäftigen solle.
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der ganze Bericht auf Heise:
http://www.heise.de/newsticker/Studie-Sperrverfuegungen-nach-geltendem-Recht-meist-unzulaessig--/meldung/106062
FYI
Liberté
;~)