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AGB der Computer Profis

(Anonym) / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

High, Leute,
beim Durchblättern der neuesten C`T fiel mir die Anzeigenwerbung des Versenders Computer-Profis ins Auge.
In dieser Anzeige werden auch die AGB veröffentlicht.
Und diese AGB sind, vorsichtig gesagt, nicht zum kauf verlockend.
In einem der Punkte heißt es beispielsweise, daß eine Reklamationsrücksendung immer im Original-Karton erfolgen muß,6.5 oder so.
Im nächsten Punkt 6.6 heißt es das beispielsweise der Originalkarton aufbewahrt werden muß, falls Transportschäden reklamiert werden.
Ja was denn nun?
Denn Rest der AGB finde ich persönlich so formuliert, daß es ziemlich schwierig sein dürfte, schnell und unbürokratisch eine Lösung für die Probleme des Kunden zu finden.
Seht ihr das auch so?

MfG,
Frank

AnnO (Anonym) Erik „Als fast fertiger Jurist weiß ich mittlerweile, daß AGBs leider nicht für den...“
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leider nur fast fertig! denn sonst wüßtest du, daß diese klausel unwirksam ist. den karton muß man nur haben, wenn man umtauschen will! bei reklamationen ist das nicht nötig! bgb steht da über agb. es kann eben nicht alles in den agbs drinnen stehen!
am besten geht ihr da zur verbraucherzentrale oder zu einem fertigen juristen, wenn ihr probleme mit den agbs etc. habt.
AnnO