Hätte man seitens VOBIS die Garantie einschränken wollen, hätte man Dir beim Kauf nicht die Original-Garantieunterlagen ohne entsprechenden Vermerk aushändigen dürfen.
Sofern Du diese Unterlagen vorlegen kannst, aus denen hervorgeht, dass die Garantie länger als die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von 6 Monaten dauert, bist Du aus dem Schneider.
Hast Du -weil es sich um ein Ausstellungsgerät handelt- keinerlei Garantieunterlagen bekommen, wird die Angelegenheit etwas komplizierter. In diesem Falle wäre es günstig, wenn Du beim Kauf einen Zeugen dabei gehabt hättest, der bestätigen kann, dass über den Garantieausschluss nicht gesprochen worden ist.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass Du die vollständigen Kaufunterlagen vorweisen kannst. Ein Garantieauschluss müsste dort vermerkt sein.
Sieh aber auch mal in den AGBs nach, ob dort irgendwas zum Kauf von Vorführgeräten, Ausstellungsstücken etc. gesagt ist. Die AGB sind oft auf der Rückseite der Rechnung zu finden. Ich hab bei VOBIS bisher nichts gekauft, aber es könnte sein, dass man dort eine Sonderregelung für den Kauf dieser Geräte festgelegt hat.
Dann hättest Du leider verloren...
Findet sich allerdings dort nichts derartiges und auch kein Stempel oder Aufdruck über den Garantieausschluss, solltest Du Dich auf jeden Fall nochmals in Ruhe mit dem Filialleiter unterhalten und ihm genau zuhören, falls er Dir nicht recht geben will. Wenn Du Dir sicher bist, keinen Garantieeinschränkungen zugestimmt zu haben, stelle ihm einen Rechtsstreit mit entsprechender Schadenersatzforderung in Aussicht. Ich nehme mal an, dass man bei VOBIS Deinen Rechner nicht eher rausrücken will, bis Du die 900,- DM auf die Theke legst. Man würde Dich so widerrechtlich an der Nutzung Deines Eigentums hindern und gleichzeitig die verbleibende Garantiezeit beschneiden.
Anschließend stünden Dir zwei Wege offen:
1.) Du suchst einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens auf und lässt Dich von ihm beraten. Die Beratungsgebühr richtet sich nach dem Streitwert und dürfte in Deinem Fall kleiner als 50,-DM sein.
2.) Du gehst mit Deinen Unterlagen zur nächsten Verbraucherberatungsstelle. Dort wird man Dir sicher zwar auch eine kleine Gebühr für die Beratung abnehmen, aber ähnlich gut weiterhelfen können. Im Falle eines Rechtsstreits brauchst jedoch trotzdem die Hilfe eines Anwalts.
Viel Glück und lass mal hören, was bei der Geschichte herausgekommen ist...!
Curly