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Gewährleistungsanspruch Festplatte

kdiether / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Am 13.04.00 habe ich bei der FATEC GmbH in 12435 Berlin eine Festplatte gekauft. Leider ist bei der Endmontage ein PIN des Stromversorgungsteiles abgebrochen.
Die Festplatte übergab ich am 17.04.00 den v.g. Händler mit der Bitte um Umtausch - der wurde abgelehnt. Die Platte wird zum Hersteller zwecks Reparatur geschickt.
Zwischenzeitlich immer wieder Nachfragen wie es denn weiter geht, eine Information der Firma gab es dazu nicht. Selbst die Nachfrage wohin denn die Platte geschickt wurde - keine Anwort.
Also mußte ich schriftlich reagieren. Meine E-Mail an den GF des Unternehmens beantwortet der Vertriebsleiter am 30.05.00 so:"Die von Ihnen gekaufte ........ Festplatte war bei Reklamationseingang mechanisch beschädigt, was einen Garantieverlust zur Folge hat". Weiter heißt es dann, dass Sie über Kulanz mit dem Hersteller helfen wollen.
Viel schöner ist der letzte Satz:" Dieser Vorgang hat nichts mit unserem normalen Verhalten bei Reklamationen zu tun. bei dem wir Komponenten die innerhalb sokurzer Zeit ausfallen, sofort tauschen".
Bis heute (09.07.00) keine Reaktion!
Ich kann vor derartigen Unternehmen nur warnen.
Meiner Meinung nach umfaßt der Gewährleistungsanspruch die gesamte Festplatte und nicht nur Teile daraus. Ein mechanischer Eingriff würde dann vorliegen, wenn ich das Gehäuse geöffnet hätte oder andere eigene Reparaturversuche unternommen hätte.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Wer möchte rechtlich Helfen?


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KilleKille (Anonym) kdiether „Gewährleistungsanspruch Festplatte“
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das problem ist, wie ist der pin abgebrochen? das kann durchaus ein materialfehler sein! mir sind die dinger schon mehr als einmal verbogen, aber nie abgebrochen.
KilleKille

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