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Gewährleistungsanspruch Festplatte

kdiether / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Am 13.04.00 habe ich bei der FATEC GmbH in 12435 Berlin eine Festplatte gekauft. Leider ist bei der Endmontage ein PIN des Stromversorgungsteiles abgebrochen.
Die Festplatte übergab ich am 17.04.00 den v.g. Händler mit der Bitte um Umtausch - der wurde abgelehnt. Die Platte wird zum Hersteller zwecks Reparatur geschickt.
Zwischenzeitlich immer wieder Nachfragen wie es denn weiter geht, eine Information der Firma gab es dazu nicht. Selbst die Nachfrage wohin denn die Platte geschickt wurde - keine Anwort.
Also mußte ich schriftlich reagieren. Meine E-Mail an den GF des Unternehmens beantwortet der Vertriebsleiter am 30.05.00 so:"Die von Ihnen gekaufte ........ Festplatte war bei Reklamationseingang mechanisch beschädigt, was einen Garantieverlust zur Folge hat". Weiter heißt es dann, dass Sie über Kulanz mit dem Hersteller helfen wollen.
Viel schöner ist der letzte Satz:" Dieser Vorgang hat nichts mit unserem normalen Verhalten bei Reklamationen zu tun. bei dem wir Komponenten die innerhalb sokurzer Zeit ausfallen, sofort tauschen".
Bis heute (09.07.00) keine Reaktion!
Ich kann vor derartigen Unternehmen nur warnen.
Meiner Meinung nach umfaßt der Gewährleistungsanspruch die gesamte Festplatte und nicht nur Teile daraus. Ein mechanischer Eingriff würde dann vorliegen, wenn ich das Gehäuse geöffnet hätte oder andere eigene Reparaturversuche unternommen hätte.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Wer möchte rechtlich Helfen?


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Kromm (Anonym) kdiether „Gewährleistungsanspruch Festplatte“
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Habe schon zig Festplatten eingesetzt, auch schon mal einen Pin richtig plattgedrückt, aber abgebrochen ist der nicht. Hier sollte kann man nicht einfach ausser Acht lasssen, das es sich um einen Materialfehler handelt! ...und wohin soll man der Meinung der Erhabenen, hier schreibenden, dann als normaler Verbraucher hingehen?
(Jetzt möchte ich nicht Support des Herstellers hören...welchen Einfluss hat den schon xyz....gerade bei Rückfragen)
Wenn es sich um eine neue Platte handelt, hat der Händler meines Erachtens die Aufgabe und die Pflicht, sich um die Belange des
Kunden zu kümmern (d.h. hier im Interesse des Kunden einen Materialfehler nicht auszuschliessen). Und, wenn der Händler, die Platte (sicher unter den vorgenannten Bedingungen) annimmt, hat er absolut die Pflicht sich um die Abwicklung (kostenpflichtig oder nicht) zu kümmern. Inzwischen sind fast 3 Monate ins Land gegangen,
der Händler rührt sich nicht....Herr Gosh, das ist kein Service, so oder so!

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