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Auskunft der Dt Telekom über IP-Adressen und zugehörigen Daten

1er Cru / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,
ich möchte demnächst einen kleinen Weinladen im Internet aufmachen,
natürlich mit Bestellmöglichkeit.

Bzgl des Vertragsabschlusses und seiner Durchsetzbarkeit habe ich eine Frage.

Wenn jetzt zB einer einen Wein bestellt für zB 800 DM, der Vertrag dadurch zustandekommt und er den Wein dann plötzlich nicht will, also den Vertrag nicht erfüllen will. Glaubt Ihr daß die Telekom dann Auskunft gibt, wer auf meine Seite zugegriffen hat? Oder geben die nur Auskunft bei Straftaten?
Dann könnte ich Schadensersatz oder evtl Vertragserfüllung verlangen.
Ich möchte mich irgendwie gegen Spaßmacher schützen, da ich gerade am Anfang kein finanzielles Risiko eingehen möchte.

Danke im voraus
1er Cru

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1er Cru Loopi© „Also, wenn einer bestellt, aber die Ware dann nicht abnimmt, z.B. die Annahme...“
Optionen

Hi, soviel ich weiß benutzt praktisch jeder den Backbone der Telekom. Auch NGI etc.
Ich hätte es aber genauer ausdrücken müssen: Ich meine natürlich denjenigen der die Leitung zur Verfügung stellt.

Vorauskasse ist natürlich das beste, wird aber wahrscheinlich schlecht angenommen.
Das mit dem 14 tägigen Rückgaberecht gilt doch bei Lebensmitteln und Getränken nicht.
Und Wein dürfte ein Geträn iSd § 1 I Nr.5 sein, oder was meinst Du?
(Da kann man bestimmt darüber streiten)
Steht im FernAbsG. Dein Link ist echt praktisch, danke! Kannte ich noch nicht.

Viele Grüße
1er Cru

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