Hi,
ich möchte demnächst einen kleinen Weinladen im Internet aufmachen,
natürlich mit Bestellmöglichkeit.
Bzgl des Vertragsabschlusses und seiner Durchsetzbarkeit habe ich eine Frage.
Wenn jetzt zB einer einen Wein bestellt für zB 800 DM, der Vertrag dadurch zustandekommt und er den Wein dann plötzlich nicht will, also den Vertrag nicht erfüllen will. Glaubt Ihr daß die Telekom dann Auskunft gibt, wer auf meine Seite zugegriffen hat? Oder geben die nur Auskunft bei Straftaten?
Dann könnte ich Schadensersatz oder evtl Vertragserfüllung verlangen.
Ich möchte mich irgendwie gegen Spaßmacher schützen, da ich gerade am Anfang kein finanzielles Risiko eingehen möchte.
Danke im voraus
1er Cru
Internetanschluss und Tarife 23.316 Themen, 97.811 Beiträge
Ist wahrscheinlich die beste Lösung, denn eine vorherige Verifizierung der Adresse via Brief und darin mitgeteiltem
Passwort (a la web.de) dürfte wohl kaum jemanden dazu veranlassen bei mir einzukaufen.
Ein gewisses Maß an Unsicherheit muß wohl hingenommen werden.
Danke für die Antwort