Trotz höchstrichterlichem Verbot werden nun Computer verkauft, deren mitgelieferte Microsoft-Software nur auf diesem einen Computer läuft. Technisch sieht das so aus, dass im Rechner selbst, auf der Festplatte und auf der Installations-CD versteckte Marken angebracht sind, die auf Gültigkeit überprüft werden.
Allein hier liegt ein elektronischer Hausfriedensbruch vor: Was auf meinen Computer kommt, habe ich allein zu bestimmen. Daher mein Aufruf an alle Cracker: Findet heraus, wie die Marken zu beseitigen sind! Fürchtet euch nicht vor der Veröffentlichung; jeder hat das Recht, sich gegen verbotene Handlung zu wehren!
Aber es gibt ja auch noch einen anderen Weg: Ich habe mir zur Sicherheit eine Raubkopie von Windows beschafft. Und ich habe dabei kein schlechtes Gewissen, denn sie ist nicht illegaler als die gezinkte Version von Microsoft.
Allgemeines 21.916 Themen, 147.232 Beiträge
Dein Beitrag ist nur die halbe Miete. Es gibt nämlich (mindestens) zwei Urteile von Oberlandesgerichten, die, aufbauend auf dem Urteil des BGH, den Verkauf derart gezinkter Computer generell verbieten. Dies, weil Microsoft sein Windows nur noch unter dieser Bedingung an die Hersteller abgeben wollte.
Aber auch ohne diese Urteile greift hier das Urteil des BGH: Das Recht, eine Sache weiterzuverkaufen oder -zuverwenden beinhaltet selbstverständlich auch, daß diese funktionsfähig ist. Damit sind Maßnahmen des Herstellers, die die Funktionsfähigkerit einschränken oder aufheben, von vorneherein unzulässig. Dabei ist es auch vollkommen unerheblich, ob diese Maßnahmen vertraglicher oder technischer Art sind.
Der Käufer einer Sache darf nach dem Grundsatz von Treu und Glauben annehmen, daß diese den Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen entspricht und vor allem funktionsfähig ist. Ist das nicht der fall, steht es dem Käufer frei, die volle Funktionsfahigkeit wiederherzustellen.
Man kann es drehen und wenden wie man will: Illegal ist und bleibt es. Und bezeichnenderweise mußte Microsoft ja auch veröffentlichen, wie die Sperre aufzuheben ist.